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Experten-Antwort

Witwen.Rente

von gritta03.09.2022 | 10:02
218 Ansichten
3 Antworten

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mein mann ist am 18.8.22 verstoben. am 31.8.22. wurde de volle Rente von ihm auf unser gmeinsames Konto überwiesen und am 1,9.22 wieder zurück gerufen. wieso eigentlich? es steht der Witwe doch lt. gesetz die 3-monatige Hinterbliebenrente zu bis zur errechnung der witwenrente, oder liege ich da falsch? können sie mir einen Rat geben? wenn es geht möglichst bald, da es eilt. danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2022 | 08:06

Hallo gritta,

User „….“ hat Ihre Frage bereits zutreffen beantwortet. Soweit noch nicht geschehen, sollten Sie daher einen entsprechenden Antrag auf das Sterbevierteljahr bzw. einen Antrag auf Witwenrente stellen.

Ergänzung: Für den Antrag auf das Sterbevierteljahr können Sie im Übrigen folgenden Vordruck verwenden:

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/R_r/Rentenservice/downloads/dp-rs-aenderungsformular-rentenservice.pdf

2 Antworten

....am 03.09.2022 | 10:58
Das müssen Sie beantragen. Witwen und Witwer können nach dem Tod des Partners finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, können Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Als Überbrückung wird die Rentenzahlung für die nächsten drei Monate in einer Summe im Voraus ausgezahlt. Zusätzlich zum Antrag auf Vorschusszahlung muss aber ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Der rechnet den Vorschuss dann auf die Hinterbliebenenrente an. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Abschlägeam 03.09.2022 | 11:35
Hallo gritta, ergänzend zum Beitrag von '...': Ihr Mann erhielt die Rente vermutlich schon länger (?) und sie wurde deshalb immer zum Monatsanfang ausbezahlt. Dann wäre die Überweisung zum 31.08.2022 die Rente für den Monat 09.2022 (das ersehen Sie auf dem Kontoauszug unter Detail Verwendungszweck). Diese Rente steht also Ihrem Mann (und auch Ihnen) nicht mehr zu. Sie werden aber ggfs. noch einen weiteren Betrag hierzu erstattet bekommen, wenn Ihr Mann gesetzlich versichert war und deshalb Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von seiner Rente bisher einbehalten wurden. Die Beitragspflicht hierzu endet mit Todestag. Erstattet würde dann anteilig für den Zeitraum 18.08.-31.08.22. Wenn Sie bereits einen Antrag auf das 'Sterbevierteljahr gestellt haben (meistens wird dies durch den Bestatter veranlasst), hat sich das evtl. überschnitten, denn manchmal wird diese 'letzte' Rente auch 'einfach' bei der Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr abgezogen. In Ihrem Fall müsste dann aber noch ein Zahlungseingang hierfür in den nächsten Tagen erfolgen. Ansonsten bitte umgehend beantragen, wie auch '...' schon schrieb. Alles Gute!
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