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Witwenrente

von marie31.10.2007 | 12:48
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2 Antworten

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Meine beruftätige Freundin (57 Jahre) erhält eine Witwenrente in Höhe von Euro 350,00. Nun möchte sie ihren Lebenspartner, mit dem sie seit zehn Jahren zusammen ist, heiraten. Sollte der Partner innerhalb eines Jahres sterben, wird ihr keine Witwenrente gewährt werden, oder? Erhält sie dann wieder die Witwenrente (1. Mann) in Höhe von 350,00 Euro? Herzlichen Dank

2 Antworten

Schwarzwälderam 31.10.2007 | 13:51
Ihre bisherige Witwenrente würde bei einer Wiederheirat abgefunden werden, d.h. ihre Freundin bekäme das 24 fache der letzten Durchschnittsrente als einmalige Abschlagszahlung geleistet. Diese Witwenrente kann auch wiederaufleben, wenn der zweite Mann verstirbt, allerdings frühestens nach Ablauf von 24 Monaten (die ja durch die Abschlagszahlung im voraus abgegolten wurden). In der zweiten Ehe kann auch vor Ablauf von 12 Monaten Ehezeit ein Hinterbliebenenanspruch entstehen, voraussgesetzt der Partner verstirbt "unvorhergesehen". Ihre Freundin sollte sich beraten lassen, dann kann man ihr auch den genauer Abfindungsbetrag nennen und wann welche neuen Ansprüche entstehen.
Karl-Heinricham 31.10.2007 | 14:01
Die Rente lebt sofort wieder auf, nur wird natürlich der Rest zu den 24 Monaten Abfindung dann verrechnet, so dass eine laufende Rentenzahlung wohl erst mit dem 25. Monat entsteht.
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