Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

witwenrente

von petra24.10.2007 | 22:09
1381 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

meine mutter hat laut LVA einen Rentenanspruch von 690 € (arbeit+ 6 kinder) + 270 € witwenrente. Aus 2.Ehe aus FR (ehe wurde hier nicht annerkannt) 340 €. bekommen tut sie aber von LVA nur 350 € altersrente und 220 € witwenrente. Laut LVA wird Rente aus FR abgezogen. Wieso können die ihre verdiente Altersrente einfach kürzen ? meine mutter ist 72 Jahre

3 Antworten

Schiko.am 24.10.2007 | 23:32
Verlasse mich auf ihre ausführungen und meine, hier stimmt was nicht. Es ist zwar richtig, das eigene einkommen, gleich ob arbeitseinkommen oder nettorente kann durch- aus zur kürzung der brutto witwenrente führen. Trifft es aber zu, für die eigene rente werden die 6 KEZ. plus eigene beitragsleistung monatlich 690 nettorente vergütet, beeinflusst dies die witwenrente nicht. Beispiel: 690,00 anrechnungspflichtig minus 693,53 anrechnungsfrei ( 26,27 RW. x 26,4 fach) Bleibt für eine 40% anrechnung auf die witwenrente nichts übrig. Somit werden von der brutto witwenrente nur kranken und pflegeversicherungs beitrag abgezogen. Mit freundlichen Grüßen.
Karl-Heinricham 25.10.2007 | 06:47
Es gibt ein dt-frz. SV-Abkommen. Vielleicht beruhte die Rentenauskunft der 690 EUR auf der Zusammenrechnung der Leistungen beider Staaten und die Zahlung erfolgt nun aber getrennt. Sie sollten sich mit dem Rentenbescheid an den RV-Träger wenden, denn eine pauschale Klärung dürfte an dieser Stelle schwierig sein. Ich würde daher auch nicht gleich davon ausgehen, dass hier etwas nicht stimmt, nur weil die Zahlen auf den ersten Blick nicht passen. Die Rechnung kann ja durch viele Faktoren beeinflußt werden.
Petraam 25.10.2007 | 21:40
hallo vielen Dank für ihre Antworten werde mich mit Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in verbindung setzen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026