Wie lange besteht nach der Scheidung ein Anspruch auf Witwenrente, wenn der Ex-Mann kurz nach der Scheidung stirbt?
Wieso soll bei einem Tod nach einer rechtskräftigen Scheidung noch ein Anspruch auf Witwenrente bestehen? Mit der Scheidung ist die Ehe beendet.
Unter ganz engen Voraussetzungen wäre für eine "Nichtwitwe" ggf. eine Erziehungsrente möglich
Wenn sie geschieden sind, sind sie auch keine Witwe mehr.
Also, nach Scheidung, keinen Anspruch mehr auf Witwenrente.
Ausser die Scheidung war vor Einführung des Versorgungsausgleiches, für diese Fälle gibt es noch die H-Rente an Geschiedene
Hallo Karo,
in der Regel besteht nach einer Ehescheidung kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente (also Witwenrente). Es mangelt in diesen Fällen an einer rechtsgültigen Ehe zum Zeitpunkt des Todes.
Die Ansprüche von Ex Ehegatten werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt und damit ausgeglichen. Ansprüche auf Witwenrente bestehen in diesen Fällen idR nicht.
Ausnahmen:
- der überlebende Ehegatte erzieht ein Kind; dann evtl. Erziehungsrente nach § 47 SGB VI möglich
- Ehescheidungen vor 07/1977, dann evtl. Hinterbliebenenansprüche aus § 243 SGB VI möglich
Wie lange besteht nach der Scheidung ein Anspruch auf Witwenrente, wenn der Ex-Mann kurz nach der Scheidung stirbt?
Hallo Karo,
bis zur Rechtskraft der Scheidung. Hat der Richter das Urteil gefällt/geschieden, sind Sie es erst in dem Moment, wenn die Rechtskraft eintritt - in der Regel ein Monat später, es sei denn, es wurde bereits vor Gericht der 'sofortige Vollzug' einvernehmlich akzeptiert.
Gruß
w.
..., wenn die Rechtskraft eintritt - in der Regel ein Monat später, es sei denn, es wurde bereits vor Gericht der 'sofortige Vollzug' einvernehmlich akzeptiert.
Gruß
w.
Kann eigentlich ein Standesbeamter auch 'den sofortigen Vollzug' der Ehe anordnen? ;-)
Vielleicht läßt sich das Probem mit einem Blick in BGB und CIC lösen ...