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Experten-Antwort

Witwenrente

von Karo28.03.2012 | 15:08
2229 Ansichten
6 Antworten

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Wie lange besteht nach der Scheidung ein Anspruch auf Witwenrente, wenn der Ex-Mann kurz nach der Scheidung stirbt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karo,

in der Regel besteht nach einer Ehescheidung kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente (also Witwenrente). Es mangelt in diesen Fällen an einer rechtsgültigen Ehe zum Zeitpunkt des Todes.

Die Ansprüche von Ex Ehegatten werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt und damit ausgeglichen. Ansprüche auf Witwenrente bestehen in diesen Fällen idR nicht.

Ausnahmen:

- der überlebende Ehegatte erzieht ein Kind; dann evtl. Erziehungsrente nach § 47 SGB VI möglich

- Ehescheidungen vor 07/1977, dann evtl. Hinterbliebenenansprüche aus § 243 SGB VI möglich

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5 Antworten

-/-am 28.03.2012 | 15:29
Wieso soll bei einem Tod nach einer rechtskräftigen Scheidung noch ein Anspruch auf Witwenrente bestehen? Mit der Scheidung ist die Ehe beendet. Unter ganz engen Voraussetzungen wäre für eine "Nichtwitwe" ggf. eine Erziehungsrente möglich
Arnoldam 28.03.2012 | 15:29
Wenn sie geschieden sind, sind sie auch keine Witwe mehr. Also, nach Scheidung, keinen Anspruch mehr auf Witwenrente. Ausser die Scheidung war vor Einführung des Versorgungsausgleiches, für diese Fälle gibt es noch die H-Rente an Geschiedene
W*lfgangam 28.03.2012 | 20:16
Hallo Karo, bis zur Rechtskraft der Scheidung. Hat der Richter das Urteil gefällt/geschieden, sind Sie es erst in dem Moment, wenn die Rechtskraft eintritt - in der Regel ein Monat später, es sei denn, es wurde bereits vor Gericht der 'sofortige Vollzug' einvernehmlich akzeptiert. Gruß w.
-/-am 29.03.2012 | 11:09
Vielleicht läßt sich das Probem mit einem Blick in BGB und CIC lösen ...
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