Nein, zumal Lohnsteuerpflicht besteht und gesetzliche Renten gem. § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EstG nachgelagert besteuert werden (Rentenbeginn 2007 wären dies 54 % der Jahresgesamtsumme).
An Freibeträgen gibt`s den Grundfreibetrag von 7.664 Euro sowie u.a. Abzugsbeträge für Vorsorgeaufwendungen (Rente, KV, PV etc.) sowie Freibeträge für andere Sonderausgaben und Werbungskosten.
Es muss schon einiges an Einkünften zusammen kommen, um hier am Jahresende Steuern nachzuzahlen.
Verbindliche Auskünfte zu Belangen des Steuerrechts erhalten sie vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
MfG