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Witwenrente

von DANROY15.12.2007 | 14:06
1189 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 1.8.07 Rentner. Meine Frau (60) hat jetzt die Mtteilung erhalten,dass sie ca. 400 EUR Rente zu erwarten hat. Wird im Falle meines Todes die Witwenrente gegen diesen Betrag aufgerechnet? Danke für Info! DANROY

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf eine Witwenrente wird im Wege der Einkommensanrechung (§ 97 SGB VI) auf die eigene Versichertenrente (vgl. § 18 a Abs.3 Nr. 2 SGB IV) angerechnet.

Tatsächlich wird nur das den Freibetrag (alte Länder 693,53 Euro)übersteigende Einkommen angerechnet - dann auch nur zu 40 %.

Im Falle der von Ihnen gen. Beträge wird aber die Einkommensanrechnung ohne finanzielle Auswirkungen bleiben.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung für eine Witwenrente bemisst sich letztlich auch nach der Höhe des aktuellen Rentenwerts, vgl. auch § 97 II Nr.1 SGB VI.

Dafür gibt es für die alten und neuen Bundesländer unterschiedliche Werte, was sich letztlich auch im Freibetrag niederschlägt.

Für die alten Länder beträgt er derzeit 693,53 Euro und für die neuen Länder derzeit 609,58 Euro.

Die Beurteilung der Antworten kann indes auch an den Threads von vergangener Woche beurteilt werden.

MfG

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Warum das Ganze?

Weil dies ein Forum der gesetzlichen RV ist und der Experte/die Expertin (möglichst) zu allen hier gestellten Fragen Stellung zu beziehen hat. Dass zu diesem Thread bereits alles gesagt wurde, kann auch damit beurteilt werden - was ich hiermit tun möchte.

MfG

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Schön, dass Sie das auch so sehen.

MfG

10 Antworten

DANROYam 15.12.2007 | 17:19
Danke für Info!! Kann ich noch erfahren, wie hoch der Freibetrag insgesamt ist? Danke
bekissam 15.12.2007 | 17:08
Nein, denn die Versichertenrente Ihrer Frau liegt unterhalb des Freibetrags der Witwenrente. Nur wenn Ihre Ehefrau noch andere anrechenbare eigene Einkommen haben sollte, kann es zu einer Überschreitung des Freibetrags kommen.
bekissam 15.12.2007 | 18:03
Der Betrag ist dynamisch und hängt vom Wohnsitz ab (West/Ost). Da Sie ja noch ein bißchen leben wollen... Näheres unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Amadéam 15.12.2007 | 17:36
Die Beträge können Sie dem Lexikon auf dieser Seite unter "Service" entnehmen. Stichwort "Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes" Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Ilsiam 16.12.2007 | 23:03
zum jetzigen Zeitpunkt ,also 2007,würde es so aussehen. im Westen 693,53 Euro im Osten 609,58 Euro Ilsi
Ilsiam 17.12.2007 | 09:36
Ich konnte bei der Anfrage nicht entnehmen, dass Danroy in den alten Bundesländern wohnhaft ist. Warum wird also der West-Wert hier nochmals angeführt? Ich hatte bereits davor beide Werte mitgeteilt und ich bin der Meinung, man sollte generell beide Werte bei Auskünften angeben. Besonders würde ich solche qualitative Auskunft von einem Experten erwarten. Ilsi
das letzte Wortam 17.12.2007 | 11:59
liegt natürlich wie meistens bei ilsi, schön, dass man sich darauf so gut wie immer verlassen kann.
Ilsiam 17.12.2007 | 11:54
Lieber Herr Experte, warum doppelt gemoppelt? Es war bereits alles gesagt. ebenfalls mfg Ilsi
Ilsiam 17.12.2007 | 13:02
Ich finde das auch sehr gut, dass hier ein Experte Stellung zu den Sachfragen bezieht. Genau darum ging es mir, dass eine klare Aussage getroffen wird und nicht wie zumeist eine einseitig angrenzende. Ich denke, damit ist dieses Problem geklärt und wird auch in Zukunft berücksichtigt werden. Ilsi
Ilsiam 17.12.2007 | 15:43
Nun, dann können wir ja alle eine schöne Weihnacht feiern.....wenn auch zumindest nicht in jedem Fall eine Rentner-Weihnacht. Ilsi
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