Hallo steffi,
nach den Altersdaten ist keiner von beiden vor 1961 geboren ist - demnach gilt 'neues' Hinterbliebenenrentenrecht.
Sofern das von beiden alle Einkommensarten sind, sieht es so auch:
In den ersten 3 Monaten erhält Sie 100 % seiner Rente, also brutto 1300 EUR.
Ab 4. Monat geht es um 55 %, 715 EUR. Die eigene Brutto-Rente wird mit einem pauschaliertem Netto-Betrag (pauschaler Abzug von 14 %, gilt nur für die Witwenrentenberechnung) in Anrechnung gebracht - ich gehe aber davon aus, dass die 900 EUR eigene EM-Rente bereits der Auszahlungsbetrag ist, insofern passt das schon so grob.
Wenn eigenes Einkommen/die Rente einen Freibetrag von aktuell 771 EUR überschreitet, ist die Witwenrente zu kürzen, daher:
900 - 771 = 129 'zuviel'. Davon werden 40 % ermittelt = 51 EUR, das ist der Kürzungsbetrag für die Witwenrente:
715 - 51 = 664 EUR ausgezahlte Witwenrente.
Sofern Ihre Freundin im eigenen Rentenkonto Kinder angerechnet bekommen hat, wird die Rente des Verstorbenen um Zuschläge erhöht, für das erste Kind 58 EUR, für alle weiteren 29 EUR - max. aber nur bis auf 100 % seiner Rente/1300 ...insofern kann auch nach neuem Hinterbliebenenrentenrecht die Witwenrente 60 % erreichen oder sogar höher ausfallen. ABER, nur so lange keine anderen Vermögens- und Kapitaleinkünfte zusätzlich zu berücksichtigen sind.
> die frage wird jetzt schon gestellt, da meine freundin nicht weiß, ob sie die wohnung, auto usw. halten kann.
Berechtigt - ich hatte kürzlich den Fall einer Kollegin, wo absehbar war ...nun, Mann ist inzwischen im Hospiz verstorben - da muss man unvoreingenommen herantreten, letztendlich geht es dabei immer um die finanzielle Zukunft des Überlebenden/ggf. der minderjährigen Kinder ...Trauern muss man dann allein, auch wenn das einen Berater sicher nicht ganz unberührt lässt – der kann nur Wege aufzeigen, was nach einem Schicksalsschlag im Portemonnaie zu erwarten ist und anschließend die notwendigen Anträge auf den Weg bringen.
Rat: Suchen Sie mit Ihrer Freundin die nächste Beratungsstelle auf und lassen das noch mal punktgenau abgleichen.
Gruß
w.