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Witwenrente

von f-d22.01.2008 | 06:05
1305 Ansichten
4 Antworten

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Würde meine Frau im Falle eines Suizits meinerseits ganz normal Witwenrente bekommen? Stünden Ihr Zahlungen zu, auch wenn ich die letzten Jahre ohne jedes Einkommen war (auch kein ALG2)?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Lieber Verfasser (f-d) dieses Beitrags,

in diesem Forum ist mit der Anonymität verbunden, dass es nicht zu einem persönlichen Kontakt kommen kann. Einen persönlichen Kontakt zu suchen zu einer Person Ihres Vertrauens oder jemandem, von dem Sie vermuten, dass er oder sie Ihnen helfen kann, das wäre meiner Meinung nach eine Überlegung wert. Wenn Sie in ihrem Umfeld niemanden entdecken, wenden sie sich doch einfach an einen Pfarrer oder einer Pfarrerin in Ihrer Umgebung. Eine Zugehörigkeit zur Kirche ist nicht erforderlich, um dort ein Gespräch zu führen oder um Hilfe in ihrer besonderen Lage zu bitten.

Zwischen Ihren wenigen Zeilen vermute ich Sorge um die Zukunft Ihrer Ehefrau. Bitte fragen Sie sich, ob diese Sorge, diese Liebe nicht auch Grundlage sein kann für ein Leben, eine gemeinsame Perspektive, auch in einer vielleicht im Augenblick düsteren Phase des Lebens. Einen Kontakt für Sie zu knüpfen mit einer kompetenten Person in Ihrer Nähe ist mir leider nicht möglich, es sei denn, sie lassen mir über die Redaktion der Seite "ihre-vorsorge.de" (Autor: Michael Krause) Ihre Anschrift zukommen, die dann von dort weitergeleitet werden kann. Sie können mit einer diskreten Behandlung rechnen. Ich wünsche Ihnen für Ihr Leben alles Gute und hoffe, Ihnen ein Licht am Ende des Tunnels aufgestellt zu haben.

Ihr Mitarbeiter im Experten-Team

3 Antworten

no nameam 22.01.2008 | 07:10
Sollten Sie mit dem Gedanken an Suizid spielen oder diesen planen, empfehle ich Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und Ihr Leben in den Griff zu bekommen... Alles Gute! Aber, um Ihre Frage sachlich zu beantworten, eine Witwenrente ist nicht abhängig von der Todesart. Nur Hinterbliebenen, die den Tod des Versicherten herbeigeführt haben, werden Witwen- und Waisenrenten versagt (§ 105 SGB VI).
Kleksam 22.01.2008 | 10:58
Lieber f-d und auch anden Experten, die Worte des Experten haben mich sehr berührt. Habe ehrlich nicht damit gerechnet, dass hierauf so einfühlsam reagiert wurde. Ich möchte f-d bitten, sich unbedingt an einen Menschen Ihres Vertrauens zu wenden. Ein Freitod ist und kann niemals eine Lösung sein! Schon gar nicht wegen finanzieller Probleme! Bitte holen Sie sich Hilfe. Vielleicht ist als 1.Schritt ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt ein Anfang? Es ist nicht immer Einfach jede Lebenssituation zu meistern, aber es gibt immer einen Weg. Sprechen Sie mit Ihrer Frau und erklären Sie ihr Ihre Ängste und Sorgen, dann holen Sie sich Beistand und Rat und Sie werden sehen, das "Licht" w.o. so würdevoll formuliert wird weiterbrennen!!! Alles erdenklich Gute und nur Mut. Kleks
Rosannaam 22.01.2008 | 11:11
Ich möchte meinen Vorrednern beipflichten! Was auch in solchen schwierigen Situationen unheimlich gut hilft, ist die Telefonseelsorge! Dort ist man anonym, kann seine Sorgen "frei von der Leber" reden, man erhält seelischen und moralischen Beistand (ohne erhobenen Zeigefinger). Es ist manchmal besser und sinnvoller, mit jemandem anonym zu sprechen; es bestehen dann keinerlei Vorurteile! Nur Mut und alles Gute. MfG Rosanna
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