Hallo lybelle,
das sogenannte Sterbevierteljahr ist eine Berechnungsvorschrift die 3 Monate lang eine Vollrentenzahlung zuläßt.
Was Sie damit machen ist Ihre Angelegenheit.
§ 63 Abs. 4,§67 SGB 6 bestimmt, dass das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente durch den Rentenartfaktor bestimmt wird.Im Sterbevierteljahr also 1 ; danach o,55.