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Experten-Antwort

Witwenrente

von marina j.26.04.2015 | 10:19
940 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin seit 12 Jahren Witwe und bekomme Witwenrente.Jetzt möchte ich heiraten.Auf Antrag bekomme ich das 24 fache der Rente ausgezahlt.Wenn die Ehe nicht funktioniert und wir uns scheiden lassen würden,hätte ich dann Anspruch auf meine alte Witwenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage ist durchaus berechtigt. Erst denken, dann handeln ist auch immer noch richtig.

Die Abfindung bei Wiederheirat gilt als fiktive Rentenzahlung für die folgenden 24 Monate.

Sollte es mit der neuen Beziehung nicht funktionieren, oder der Ehepartner verstirbt (ggf. recht früh), kommt es zum Wiederaufleben der Witwenrente nach dem ersten Ehemann.

Sofern dies noch innerhalb der ersten 24 Monate nach der Heirat erfolgt, beginnt die Rente erst ab dem 25. Monat. Insoweit gilt die Abfindung als fiktive Rentenzahlung.

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2 Antworten

Falke63am 26.04.2015 | 11:39
Ja. Aber die Ansprüche, die aus der neuen Ehe entstehen (z.B. Unterhaltsanspruch) werden auf die wiederaufgelebte Witwenrente angerechnet.
Herr Richteram 27.04.2015 | 07:57
Wenn Sie jetzt schon Bedenken haben dass die Ehe nicht funktioniert, dann würde ich mir das aber gut überlegen. Scheidung ist auch teuer.
Deutsche Rentenversicherung
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