Die Frage ist durchaus berechtigt. Erst denken, dann handeln ist auch immer noch richtig.
Die Abfindung bei Wiederheirat gilt als fiktive Rentenzahlung für die folgenden 24 Monate.
Sollte es mit der neuen Beziehung nicht funktionieren, oder der Ehepartner verstirbt (ggf. recht früh), kommt es zum Wiederaufleben der Witwenrente nach dem ersten Ehemann.
Sofern dies noch innerhalb der ersten 24 Monate nach der Heirat erfolgt, beginnt die Rente erst ab dem 25. Monat. Insoweit gilt die Abfindung als fiktive Rentenzahlung.