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Experten-Antwort

Witwenrente

von Laie09.12.2013 | 12:25
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4 Antworten

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Wie hoch sind 2014 die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten in Ost und West? Wie hoch sind 2014 die Hinzuverdienstgrenzen in Ostdeutschland?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Freibetrag bei Witwen-/Witwerrenten beträgt das 26,4 fache des aktuellen Rentenwertes (West: 28,14 €, Ost: 25,74 €), also 742,90 € West und 679,54 € Ost.

Er erhöht sich um das 5,6 fache des jeweiligen aktuellen Rentenwertes für jedes waisenrentenberechtigte Kind.

Die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente beträgt bei der vollen Altersrente 450,- € mtl.. Bei einer Teilrente ist der jeweilige Teilrentenfaktor mit der mtl. Bezugsgröße und den EP der letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn zu multiplizieren.

Da hier die Vorentgelte einen entscheidenden Einfluß haben, sollten Sie die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen aus Anlage 19 Ihres Rentenbescheides entnehmen oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

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3 Antworten

....am 09.12.2013 | 13:03
Die Freibeträge ändern sich erst zum 01.07.2014 für die Witwenrenten wieder. Also alles wie gehabt. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente wegen Alters bzw. volle Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit liegt bei 450,00 Euro. Die weiteren perönlichen Hinzuverdienstgrenzen müssen Sie anhand der neuen Bezugsgrößen (siehe Link Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Laieam 09.12.2013 | 14:44
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