Der Freibetrag bei Witwen-/Witwerrenten beträgt das 26,4 fache des aktuellen Rentenwertes (West: 28,14 €, Ost: 25,74 €), also 742,90 € West und 679,54 € Ost.
Er erhöht sich um das 5,6 fache des jeweiligen aktuellen Rentenwertes für jedes waisenrentenberechtigte Kind.
Die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente beträgt bei der vollen Altersrente 450,- € mtl.. Bei einer Teilrente ist der jeweilige Teilrentenfaktor mit der mtl. Bezugsgröße und den EP der letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn zu multiplizieren.
Da hier die Vorentgelte einen entscheidenden Einfluß haben, sollten Sie die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen aus Anlage 19 Ihres Rentenbescheides entnehmen oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.