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Witwenrente

von Ilse29.03.2008 | 16:06
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4 Antworten

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Kann mir jemand sagen, wie die Kriterien sind für große und kleine Witwenrente? Welche Voraussetzung muß erfüllt sein, betr. Alter usw.55% bezw.60%.Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ergänzend zu den Ausführungen von Wolfgang Amadeus ist noch zu sagen, dass große W-Rente auch dann gewährt wird, wenn die Hinterbliebene erwerbsgemindert ist.

Also die Witwe muß alternativ ein Kind erziehen, oder das 45. Lebensjahr vollendet haben, oder erwerbsgemindert sein.

Das alte Recht mit einer großen Witwenrente von 60 % gilt dann, wenn:

Tod vor 2002

oder

Tod ab 2002

und

Heirat vor 2002

und

mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist.

3 Antworten

Wolfgang Amadeusam 29.03.2008 | 16:45
Berichtigung: Hat jemand nach 2001 (geheiratet), gilt immer das neue Recht.
geistam 29.03.2008 | 18:37
Ilsi, sie bekommen überhaupt keine Witwenrente, da man DICH überlebt... geist
Wolfgang Amadeusam 29.03.2008 | 16:18
Hallo Ilse, ich möchte einmal versuchen, in möglichst kurzer Form Dir die wesentlichen Informationen zu geben: Große Witwenrente bekommt man, wenn man entweder schon 45 ist oder wenn man ein Kind erzieht. Ansonsten bekommt man nur die kleine Witwenrente. Für Todesfälle ab 2012 wird das Alter für die große Witwenrente von 45 stufenweise in Abhängigkeit vom Todestag auf 47 angehoben. (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__242a.html) Die Höhe der Witwenrente richtet sich danach, ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist: Ist jemenand vor 2002 gestorben, gilt immer das alte Recht. Hat jemand nach 2001, gilt immer das neue Recht. Ansonsten gilt dann das alte Hinterbliebenenrecht, wenn einer der Ehegatten vor dem 2. Januar 1961 geboren ist. Unabhängig, ob kleine oder große Witwenrente oder ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht, wird für die ersten drei Kalendermonate die volle Rente gezahlt. Beim alten Hinterbliebenenrecht werden bei der großen Witwenrente ab dem vierten Kalendermonat 60 % der Vollrente gezahlt, beim neuen Hinterbliebenenrecht sind nur noch 55 % (dafür kann es beim neuen Hinterbliebenenrecht unter Umständen Zuschläge für Kindererziehung geben). Bei der kleinen Witwenrente werden jeweils nur 25 % gezahlt, jedoch ist beim neuen Hinterbliebenenrecht der Anspruch auf zwei Jahre beschränkt. Anschließend fällt die Witwenrente solange weg, bis man die große Witwenrente in Anspruch nehmen kann, also z.B. wenn man 45 wird oder vorher schon, wenn man z.B. wieder ein Kind bekommt. Das sind natürlich alles nur ein paar Grundinformationen. Wenn Du mehr wissen möchtest, könntest Du Dir das Infoheft "Renten an Hinterbliebene sichern die Existenz" herunterladen. (Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
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