Beim Tod eines Rentenbeziehers kann beim Postrentendienst ein Vorschuss auf das sogenannte Sterbevierteljahr beantragt werden. Das läuft üblicherweise über das Bestattungsinstitut.
Der Vorschuss beträgt drei Monatsbeträge der letzten Versichertenrente (in einem Betrag) - wurde jedoch die Versichertenrente über den Todesmonat hinaus schon ausgezahlt, dann wird dieser Betrag vom Vorschuss abgezogen. Wenn später die Witwenrente berechnet wird, dann wird auch dieser Dreimonatszeitraum noch einmal überprüft (die Witwenrente kann geringfügig von der Höhe der Altersrente abweichen).
Für den Antrag auf Witwenrente hat man tatsächlich ein Jahr Zeit - die Witwenrente wird immer maximal für 12 Monate rückwirkend gezahlt. Der Tod muss aber sofort gemeldet werden, weil dadurch die Altersrente wegfällt und ja sonst auch kein Vorschuss gezahlt werden kann. Und dann bietet es sich natürlich auch an, die Witwenrente zeitnah zu beantragen. Am besten vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe (siehe Beratungsstellensuche in der linken Menüleiste).