Guten Morgen Caroline,
ich schließe mich der Auffassung von „Abschläge“ an. Sie sollten die Ihnen vorliegenden Unterlagen beim Rentenversicherungsträger einreichen und um entsprechende Überprüfung bitten. Reichen Sie bitte sämtliche Unterlagen ein, die eine Beitragszahlung glaubhaft machen. Bitte geben Sie auch den Beschäftigungszeitraum, die damalige Bezeichnung der Beschäftigung (ausgeübter Beruf), den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers sowie die damalige Krankenkasse an.