Witwenrente

von
Caroline

mein Mann ist im vorigen Jahr verstorben und hat 2o Jahre Altersrente bezogen.
jetzt bei der Berechnung der Witwenrente ist mir aufgefallen dass 1 Jahre( 1990)komplett nicht einbezogen wurde. Ich habe aus diesem Jahr noch unsere Steuererklärung jedoch nicht
den Beleg der Versichertenmeldung des AG gefunden. Kann da noch etwas korrigiert werden.

von
Abschläge

Zitiert von: Caroline
mein Mann ist im vorigen Jahr verstorben und hat 2o Jahre Altersrente bezogen.
jetzt bei der Berechnung der Witwenrente ist mir aufgefallen dass 1 Jahre( 1990)komplett nicht einbezogen wurde. Ich habe aus diesem Jahr noch unsere Steuererklärung jedoch nicht
den Beleg der Versichertenmeldung des AG gefunden. Kann da noch etwas korrigiert werden.

Hallo Caroline,

hilfreich wäre es, wenn Sie noch weitere Unterlagen finden (z.B. den ehemaligen Arbeitgeber ansprechen, ob der noch etwas hat).

Ansonsten ist es grundsätzlich möglich, auch jetzt noch die Rente überprüfen zu lassen (nach § 44 SGB X). Ein rückwirkender Anspruch ist aber begrenzt durch die Verjährungsfrist von vier Jahren.
Bei 'Erfolg' (also ausreichend Nachweise vorgelegt oder die Sachlage 'glaubhaft' gemacht), würden also nur die letzten Jahre der Rente Ihres Mannes korrigiert werden aber vor allem dann auch die aktuelle Witwenrente.

Um die (weitere) Verjährungsfrist zu unterbrechen, sollten Sie also zunächst den Antrag auf Überprüfung 'fristwahrend' mit Beifügung des Steuerbescheides stellen, die weiteren Belege können Sie dann noch nachreichen.

Viel Erfolg und alles Gute!

Experten-Antwort

Guten Morgen Caroline,
ich schließe mich der Auffassung von „Abschläge“ an. Sie sollten die Ihnen vorliegenden Unterlagen beim Rentenversicherungsträger einreichen und um entsprechende Überprüfung bitten. Reichen Sie bitte sämtliche Unterlagen ein, die eine Beitragszahlung glaubhaft machen. Bitte geben Sie auch den Beschäftigungszeitraum, die damalige Bezeichnung der Beschäftigung (ausgeübter Beruf), den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers sowie die damalige Krankenkasse an.

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