Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Ihre Rente tatsächlich "etwa ein Drittel des Nettogehaltes" umfasst, kann ich mir keine Konstellation vorstellen, die zu einer Minderung des Witwen-Rentenzahlbetrages führt. Oder vielleicht hatten Sie einen Arbeitsunfall und erhalten auch eine Unfallrente? Oder arbeiten Sie noch weiter?
Es kann also mit den vorhandenen Angaben nur spekuliert werden. Da Ihnen das aber nicht weiterhilft, werden Sie nicht umhin kommen, entweder die Einkommensanrechnung im Rentenbescheid genau zu studieren (da steht drin, was in welcher Höhe angerechnet wird) oder sich in einer Beratungsstelle erklären zu lassen, wie sich Ihre Witwenrente errechnet.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.