Zuerst müsste geprüft werden welches Hinterbliebenrecht angewandt werden muss. Beim "alten" Recht wird nur der Verdienst (Arbeitsentgelt oder eigene Rente) angerechnet. Beim "neuen" Recht wird jeder Verdienst (u.a. auch Miete, Pacht, Zinsen, private Lebensversicherunge usw.) angerechnet. Sie sollten sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle konkret erkundigen.