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Experten-Antwort

Witwenrente

von Sohn14.09.2010 | 18:52
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hab da mal ein paar Fragen. Meine Mutti ist 75 Jahre alt und mein Papa ist vor zehn Jahren, am 10.08.2000 verstorben. Ich bin der einzige Sohn. Meine Mutter bezieht daher die ganze Zeit eine Witwenrente von meinem Papa und auch eine eigene Rente. Die Witwenrente beträgt die ganze Zeit ca. 700,-Euro netto. Auf diese Witwenrente wird schon die ganze Zeit ihre eigene Rente angerechnet Das hat sich aber bis jetzt nicht ausgewirkt, weil diese eigene Rente, mit Netto ca. 730,- Euro, wegen der Steuer trotzdem unter dem Freibetrag liegt. Meine Mutti will nun nochmals heiraten. Die Rente des neuen Ehepartners beträgt netto ziemlich genau 1000 Euro. Die Witwenrente, die sie bis jetzt bezieht, will Sie sich dann erstatten lassen. Soweit wäre eigentlich alles klar. Da aber ihr neuer Partner erheblich älter ist, muss meine Mutter damit rechnen, dass sie einmal erneut Witwe wird. Da meine Mutter dann ja unter das Hinterbliebenenrecht ab 2002 fallen würde, hätte sie nur noch einen Anspruch auf 55 Prozent der Rente des neuen Partners, erhöht um die Kinderkomponente. Diesen Anspruch hätte Sie vermutlich auch erst ein Jahr nach der Heirat. Kann meine Mutter, egal wann ihr neuer Partner stirbt, dann erneut die Witwenrente Ihres verstorbenen ersten Ehemannes beantragen? Wäre diese dann auch nach dem neuen oder wieder nach dem alten Hinterbliebenenrecht berechnet, also 55 oder 60 Prozent? Gilt dann für die Einkommensanrechnung das neue oder alte Hinterbliebenenrecht? Ich frage deshalb, weil meine Mutti hat erhebliches Einkommen aus Wertpapieren. Das Einkommen wird ja zur Zeit nicht berücksichtigt bei Ihrer Witwenrente, gilt dies dann auch wieder, wenn diese Witwenrente erneut beantragt werden würde? Kann meine Mutti dann beide Renten nebeneinander beziehen? Wo wird das Einkommen angerechnet auf die erste auf die zweite Witwenrente oder auf beide anteilig?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "W*fgang".

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die 2. Witwenrente (55%) wird zunächst auf die erste angerechnet. Verbleiben 150,- EUR (700-550) von der 1 WW-RT. Bei der 2. WW-RT wird das gesamte Paket an Kürzungen angerechnet (Betriebsrenten, private Renten, Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung usw.); kommt es dort zu einem Minusbetrag wird auch dieser noch zusätzlich von der 1. WW-RT abgezogen. Bitte bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort mit aktuellen Summen ausrechnen lassen!

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9 Antworten

W*lfgangam 14.09.2010 | 20:01
Hallo Sohn, > Kann meine Mutter, egal wann ihr neuer Partner stirbt, dann erneut die Witwenrente Ihres verstorbenen ersten Ehemannes beantragen? Ja! Bei erneutem Anspruch auf Witwenrente wird auch immer der Anspruch nach dem vorletzten Ehegatten geprüft - mit dem Recht, dass zum Zeitpunkt des Todes des vorletzten Ehegatten gegolten hat. Sprich, die alte Witwenrente wird auch nur mit den alten Einkommensanrechnungsvorschriften belastest. Unterm Strich kann sie sich durch eine Neuehe/neuen Sterbefall nicht schlechter stellen, als bei der jetzigen Witwenrente. ...bei der übernächsten Ehe ist damit aber Schluß, dann fällt das günstigere Altrecht weg, wenn die jetzt geplante Ehe nach einer weiteren zum vorletzten Ehegatten führt ;-) Möglicherweise bleibt auch noch nach neuem Recht bei der Neuehe noch ein Restanspruch über. Die Ansprüche aus der vorangegangenen Witwenrente sind auf die neue Witwenrente anzurechnen. Eher unwahrscheinlich, da Vermögenseinkünfte (Wertpapiere) wohl zur völligen Kürzung (der neuen Witwenrente) führen würden. Im Hinblick auf die Witwenrentenabfindung kann/wird es zu Verrechnungen kommen, wenn der Tod des neues Ehegatten innerhalb dieser 24 Monate eintritt. Gruß w.
Sohnam 15.09.2010 | 18:37
Vielen Dank für die Antworten. Aber wirklich verstanden habe ich die Antwort von W*lfgang und die Zustimmung des Experten nicht. Wieso stellt sich meine Mutti nicht schlechter? Von einem Bekannten hab` ich gehört, dass die Rente nach dem letzten Ehegatten auf die Rente nach dem vorletzten Ehegatten angerechnet wird, bevor die Einkommensanrechnung durchgeführt wird. So habe ich die Antwort von W*lfgang auch zunächst verstanden. Für meine Mutti heißt das dann aber, dass die neue Witwenrente von ca. 600,- Euro auf die alte Witwenrente angerechnet würde. Sie bekäme also die alte Witwenrente nur noch in Höhe von ca. 100,- Euro, sofern hierauf kein Einkommen angerechnet wird, bzw. nur die eigene Rente, die sich aber nicht auswirkt, so sagt zumindest W*lfgang. Die neue Witwenrente erhält sie aber nicht, wegen des Einkommens aus den Wertpapieren. Kann so ein Ergebnis wirklich gewollt sein? Oder geht der Bestandsschutz des alten Hinterbliebenenrechts soweit, dass die eine Vorschrift die andere verdrängt? Soll ich jetzt meiner Mutti von der Heirat abraten, da der neue Partner, wegen der für mich nicht nachvollziehbaren und völlig konfusen Anrechnungsvorschriften, eine schlechte Partie bedeutet?
W*lfgangam 15.09.2010 | 21:45
Hallo Sohn, > Aber wirklich verstanden habe ich die Antwort von W*lfgang und die Zustimmung des Experten nicht. ...jetzt fühl ich mich aber gekränkt ;-) Nein, die Erklärungen waren wohl nicht so verständlich, dass sich Nachfragen erübrigen. > Wieso stellt sich meine Mutti nicht schlechter? Es ist so - könnte man vereinfacht sagen und die ganzen Erklärungen dazu weglassen. > Von einem Bekannten hab` ich gehört, dass die Rente nach dem letzten Ehegatten auf die Rente nach dem vorletzten Ehegatten angerechnet wird, Richtig. > bevor die Einkommensanrechnung durchgeführt wird. Falsch. Beide Renten werden zunächst jeweils den dafür maßgebenden Anrechnungsvorschriften unterzogen. Ist die neue Rente NULL (wegen der schlechteren Anrechnung), wird auch nichts weiter auf die alte (hier 700) angerechnet, die 700 kommen aus der früheren Ehe wieder. Bleibt bei der neuen Rente noch ein Restbetrag von 100, erhält sie den auch + 600 aus der alten Ehe (700 -100), zusammen sind es wieder 700. Ist aus der neuen Ehe gar ein Anspruch von 800 möglich (nach allen möglichen/unmöglichen Anrechnungen), behält sie den, aus der alten Ehe gibt es nichts mehr. Zusammengefasst: die jetzige Witwenrente beträgt 700, die eigene Rente führt nicht zur Kürzung, neue/künftige Einkünfte (Wertpapiere) spielen hier keine Rolle - die gleiche Rechnung würde wieder aufgemacht werden, wenn die neue Ehe endet. Es kann nur mehr, nicht weniger werden. Gruß w.
W*lfgangam 15.09.2010 | 21:55
Hallo Horst, ich denke, ich muss mich da doch mal noch tiefer in diese Problematik einlesen - zunächst Danke für den (eigentlich logischen) Hinweis, dass Neuehe/Sterbefall nicht zur Besserstellung führen soll - gemessen am neuen Hinterbliebenrentenrecht (was hier im Ergebnis natürlich eine Verschlechterung ist). Gruß w. ...andere Kommentare, die sich dem anschließen? Ich vermisse -_- mit Punkt-Link :-)
Muschelsucheram 21.09.2010 | 13:03
es wäre nett, wenn sich der Experte auch mal zu dem Thema äußern könnte. Bei mir liegt fast gleicher Sachverhalt vor. Meine Mutter hat vor 3 Jahren 15 Jahre nachdem mein Vater verstorben ist wieder geheiratet. War das finanziell gesehen ein Fehler? So wie ich das rausgelesen hab war sich W*lfgang und Hooorst sich zum Schluß hin so sicher, ob das so stimmt,was sie vorher gesagt haben. also WO BLEIBT DER EXPERTE, der das Problem fachmännisch lösen kann?
Sohnam 21.09.2010 | 19:27
Vielen Dank für die Antworten. Habe ich das also richtig verstanden, die Rente nach dem vorletzten Ehegatten beträgt zwar wieder (nach dem Recht bis 2001) 60%, ruht aber aufgrund der Einkommensanrechnung, da hier das Recht ab 2002 neues Recht gilt?
verdy52am 22.09.2010 | 06:34
Nein. Die 2. wird auf die 1. zunächst angerechnet, es verbleiben somit von der 1. 150,- EUR. Diese 150,- EUR werden nur gekürzt, wenn die 2. (von den 550,- EUR) bei der Anrechnung von Einkommen zum Minus führen würde!
Muschelsucheram 22.09.2010 | 08:02
wenn ich den Beitrag vom Experten richtig verstehe, dann wird der Gewinn aus Aktien auf die 2. Witwenrente angerechnet aber nicht auf die erste Witwenrente. Wenn aber bei der Anrechnung von dem Aktiengewinn auf die 1. Witwenrente was übrig bleibt, dann wird es auf die 2. Witwenrente angerechnet? Paßt das zusammen? Eigentlich wird nix angerechnet, aber dann doch? Das wäre ja finanziell gesehen ein absolutes Nullgeschäft und meine Mutter steht nach dem Tod des 2. Ehemannes total mittellos da! Finde nur ich das ungerecht? Dann müßte man ja jedem abraten, der zum 2. mal heiraten will. Leider hat damals der Rentenberater davon nichts gesagt.
Hooorstam 15.09.2010 | 21:32
Sie haben Recht , in Ihrem Fall könnte sich Ihre Mutter schlechter stellen, denn die Witwenrente nach dem letzten Partner (also den den sie jetzt erst heiraten will) wird VOR der Einkommensanrechnung auf die Rente nach dem vorletzten Ehepartner angerechnet. Dies soll dazu führen, dass die Rente nach dem vorletzten Ehegatten nicht die EInkommensanrechnung bei der Rente nach dem letzten Ehegatten aufhebt. Im Fall Ihrer Mutter ist die EInkommensanrechnung bei der Rente nach dem letzten Ehegatten ungünstiger als bei der Rente nach dem vorletzten Ehegatten. Dieser Ausnahmefall führt wohl zu einer nicht nachvollziehbaren Schlechterstellung ist aber leider gesetzlich so vorgesehen. Auf der anderen Seite sollten Sie es natürlich so sehen,dass bei einer Heirat JETZT ein Abfindungsanspruch besteht, d.h. wenn Ihre Mutter (was wir nicht hoffen wollen ) keine zwei Jahre mehr lebt oder vor Ihrem neuen Ehepartner stirbt fährt sie finanziell mit einer Heirat besser. Man sollte auch berücksichtigen ob Sie in zwei Jahren überhaupt noch etwas von einer Witwenrente hätte (Stichwort Altenheim Pflegekosten höher als die Rente) . Dies sind natürlich alles Unwägbarkeiten die wohl niemand vorhersehen kann.
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