Hallo, ich hab da mal ein paar Fragen. Meine Mutti ist 75 Jahre alt und mein Papa ist vor zehn Jahren, am 10.08.2000 verstorben. Ich bin der einzige Sohn. Meine Mutter bezieht daher die ganze Zeit eine Witwenrente von meinem Papa und auch eine eigene Rente. Die Witwenrente beträgt die ganze Zeit ca. 700,-Euro netto. Auf diese Witwenrente wird schon die ganze Zeit ihre eigene Rente angerechnet Das hat sich aber bis jetzt nicht ausgewirkt, weil diese eigene Rente, mit Netto ca. 730,- Euro, wegen der Steuer trotzdem unter dem Freibetrag liegt.
Meine Mutti will nun nochmals heiraten. Die Rente des neuen Ehepartners beträgt netto ziemlich genau 1000 Euro. Die Witwenrente, die sie bis jetzt bezieht, will Sie sich dann erstatten lassen.
Soweit wäre eigentlich alles klar. Da aber ihr neuer Partner erheblich älter ist, muss meine Mutter damit rechnen, dass sie einmal erneut Witwe wird. Da meine Mutter dann ja unter das Hinterbliebenenrecht ab 2002 fallen würde, hätte sie nur noch einen Anspruch auf 55 Prozent der Rente des neuen Partners, erhöht um die Kinderkomponente. Diesen Anspruch hätte Sie vermutlich auch erst ein Jahr nach der Heirat.
Kann meine Mutter, egal wann ihr neuer Partner stirbt, dann erneut die Witwenrente Ihres verstorbenen ersten Ehemannes beantragen? Wäre diese dann auch nach dem neuen oder wieder nach dem alten Hinterbliebenenrecht berechnet, also 55 oder 60 Prozent? Gilt dann für die Einkommensanrechnung das neue oder alte Hinterbliebenenrecht? Ich frage deshalb, weil meine Mutti hat erhebliches Einkommen aus Wertpapieren. Das Einkommen wird ja zur Zeit nicht berücksichtigt bei Ihrer Witwenrente, gilt dies dann auch wieder, wenn diese Witwenrente erneut beantragt werden würde? Kann meine Mutti dann beide Renten nebeneinander beziehen? Wo wird das Einkommen angerechnet auf die erste auf die zweite Witwenrente oder auf beide anteilig?