Sie erhalten zunächst eine Witwenrentenabfindung, das 24-fache des Durchschnitts der letzten 12 Kalendermonate Ihrer Witwenrente.
Sollte Ihr 2. Ehemann nach mindestens einem Jahr Ehe (Ausnahmen sind zu beachten) sterben erhalten Sie nach dem neuen Hinterbliebenrecht 55% seiner Rente, wobei jegliches Einkommen Ihrerseits angerechnet wird. Wenn Ihr Ehemann im 2. Jahr nach der Ehe stirbt wird die Abfindung bis zu 24 Monate verrechnet. Dazu wird der Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten geprüft. Pauschal gesagt kann man sagen: Die höhere Witwenrente werden Sie erhalten.