Da die von Ihnen gestellten Fragen sehr komplex sind, empfehle ich Ihnen, zusammen mit Ihrem Ehemann nach Bescheiderteilung der Unfallrente, eine persönliche Beratung beim Rententräger zu vereinbaren.
Treffen Altersrente und Unfallrente zusammen ist die Altersrente, abhängig vom MdE und dem Jahresarbeitsverdienst der Unfallrente, beim Überschreiten des sogenannten Grenzbetrages zu kürzen.
Treffen Witwenrente der gesetzlichen Rente mit einer Hinterbliebenenrente der Unfallversicherung zusammen, so wird analog verfahren. Anschließend wird bei der ggf. gekürzten Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft, ob das eigene Einkommen (Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung) über den Freibetrag liegt und dann unter Umständen nochmals reduziert. Sollte die Eheschließung ab 01/2002 erfolgt sein, ergeben sich noch weitere Besonderheiten. Bitte nutzen Sie den kostenlosen Service der Auskunfts- und Beratungsstellen.