Hallo Klara W.,
der Freibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt aktuell in den alten Bundesländern 872,52 EUR und in den neuen Bundesländern 841,90 EUR (ein höherer Betrag ist möglich, wenn Sie Kinder haben, die die Voraussetzungen für eine Waisenrente erfüllen). Entgelte unter diesem Freibetrag werden gar nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Bei höheren Entgelt wird wie folgt angerechnet:
Wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, dann wird der Bruttoverdienst herangezogen und um einen pauschalen Abzug von 40% auf Netto umgerechnet. Wenn dieses Nettoentgelt über dem Freibetrag liegt, werden 40% des Differenzbetrages angerechnet.
Neben dem Entgelt aus einer Beschäftigung können unter Umständen auch andere Einkünfte anzurechnen sein - z.B. Lohnersatzleistungen oder Zinseinkünfte, sofern diese zusammen mit dem Netto-Entgelt den Freibetrag übersteigen.