Hallo bine,
Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden hat, das heißt wenn die Ehe bis dahin nicht geschieden war und der verstorbene Ehegatte die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt hat. Ob die Eheleute zusammengelebt haben oder nicht, ist dafür nicht relevant.