Ich bin Witwe und habe folgende Einkünfte:
Große Witwenrente 747 €
Eigene Rente 311 €
Davon sind 52,40 € mtl. gepfändet (Überweisung durch Deutsche Rentenversicherung).
Ich werde in Kürze wieder heiraten und werde die Abfindung der Witwenrente beantragen.
Erhält der Gläubiger von der DRV eine Nachricht ?
Kann der Gläubiger die Abfindung pfänden?
Danke für Antworten!