Hallo Maikäfer,
bei einer Abfindung unterscheidet man den Arbeitsentgelt- und den sozialen Anteil. Angerechnet wird nur der Arbeitsentgeltanteil für den Zeitraum, in dem das Arbeitslosengeld ruht. Ein Arbeitsentgeltanteil ist enthalten, wenn bei der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.