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Witwenrente - Abzüge

von Gozilla06.03.2009 | 19:47
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Witwenrenten, die ab 01.01.2001 beginnen, werden wie die Waisenrente um einen Rentenabschlag bis zu maximal 10,8 % gemindert, wenn der versicherte Ehegatte vor Vollendung seines 63. Lebensjahres verstorben ist. Ich selbst werde eine Rente ab meinem 60 Lebensjahr beginnen, die bereits einen Abschlag von 10,8% beinhaltet. Frage; werden meiner Witwe, sollte ich vor dem 63 das Zeitliche segnen, nun nochmals 10,8% abgezogen ? Danke

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gem. § 88 Abs. 2 SGB VI: NEIN!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn der 300,- EURO-Job pauschal versteuert wird, sind zusätzlich nie Steuern zu zahlen. Sie müssen bei einer Hinterbliebenenerente auf die Freigrenze achten!

6 Antworten

-_-am 06.03.2009 | 21:15
Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) sowie Erziehungsrenten werden um einen Abschlag gemindert, wenn die/der Versicherte vor dem 63. Lebensjahr verstorben ist und keine Rente bezogen hat. Für die Monate nach dem Todesmonat bis zum Monat, in dem die/der Versicherte das 63. Lebensjahr vollendet hätte, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat. Der Abschlag beträgt maximal 10,8 Prozent. Stirbt die/der Versicherte bereits vor Vollendung des 60. Lebensjahres, wird der Abschlag in der Hinterbliebenenrente durch die Zurechnungszeit ausgeglichen, so dass die Rentenminderung auch hier höchstens 10,8 Prozent beträgt. Verstirbt die/der Versicherte als Rentnerin oder Rentner, bleibt für die Hinterbliebenenrente der in der Rente der/des Verstorbenen enthaltene Abschlag bestehen. Hier nachlesbar: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schadeam 06.03.2009 | 21:29
..oder ganz einfach: nein!
Gozillaam 06.03.2009 | 23:53
An Schade ein ebensolches kurzes..Danke
Elfriede Kellneram 08.03.2009 | 15:36
Bei einem Nebenjob von 300 Euro.Wieviel Steuern gehen von der Witwenrente ab.Als Rentnerin kann ich ja unbegrenzt zuverdienen.
-_-am 08.03.2009 | 21:48
Ihre Frage ist unverständlich. Bitte stellen Sie Ihre Frage ggf. neu formuliert unter der Adresse: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
????am 09.03.2009 | 08:24
Ob Steuern von Ihrer Witwenrente abgehen, müssen Sie beim Finanzamt klären. Sie sind hier im einem Forum der Rentenversicherung, nicht in einem Steuerforum.
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