Hallo Annet trott,
wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Witwenrente) erhalten und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen (sog. Vorversicherungszeit), sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Im Rahmen der Rentenantragstellung prüft Ihre/die gesetzliche Krankenkasse, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Ihr Rentenbescheid enthält entsprechende Information.
Den Ausführungen von Matze72 schließe ich mich an.