Ich beziehe mehrere Renten:
eine Altersrente à 139, EUR
eine Witwenrente à 866 EUR (jeweils netto) und bin selbständig tätig. Mein Gewinn beläuft sich pro Jahr auf 2200 EUR. Ich bekam von meiner Krankenkasse kontroverse Antorten zum Thema Krankenversicherungspflicht:
Ich müsse mich selbst versichern, bis ich bleibe Pflichtversichert war alles dabei. was stimmt nun?
13.02.2008, 19:17
von
Lola
14.02.2008, 06:14
von
no name
Sie sind alleine aufgrund des Rentenbezugs KV-pflichtig. Die entsprechenden Beiträge zur Krankenversicherung werden Ihnen von der Rente abgezogen. Sie müssen sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.
14.02.2008, 08:46
von
FORUM AOK
Fragen der Krankenversicherung können Sie stellen unter:
http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html
14.02.2008, 09:06
von
Knut Rassmussen
Eine Selbständigkeit "überlagert" die Kranken(Pflicht)Versicherung der Rentner. Es gibt dabei aber Grenzen zu beachten. Diese kann Ihnen Ihre Krankenkasse aber wesentlich besser erläutern, als wir hier im Forum.
14.02.2008, 10:07
Experten-Antwort