Ihre Altersrente wird pauschal vom Brutto-Betrag in einen Nettobetrag umgerechnet (Abzug von 13 %). Nur wenn der danach verbleibende Betrag den Freibetrag überschreitet, wird die Witwenrente gekürzt. Der Freibetrag errechnet sich aus dem 26,4 fachen des aktuellen Rentenwerts bzw. des aktuellen Rentenwerts (Ost) - z.Zt. 725,21 Euro (West) und 643,37 (Ost). Bei Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes kann sich der Freibetrag noch erhöhen.