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Experten-Antwort

Witwenrente + Altersrente

von gabi02.05.2012 | 18:38
3493 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieviel darf ich max. an Altersrente (in €) erhalten, damit mir nichts von der gr. Witwenrente (brutto 512 €) abgezogen wird? Mfg.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Altersrente wird pauschal vom Brutto-Betrag in einen Nettobetrag umgerechnet (Abzug von 13 %). Nur wenn der danach verbleibende Betrag den Freibetrag überschreitet, wird die Witwenrente gekürzt. Der Freibetrag errechnet sich aus dem 26,4 fachen des aktuellen Rentenwerts bzw. des aktuellen Rentenwerts (Ost) - z.Zt. 725,21 Euro (West) und 643,37 (Ost). Bei Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes kann sich der Freibetrag noch erhöhen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Mit den von Ihnen genannten Zahlen würde sich die Berechnung wie folgt darstellen:<br /><br />

<br /><br />

Altersrente (brutto) = 1149,43 €<br /><br />

abzgl. 149,43 €(13% Pauschalabzug)= 1000 € (Altersrente netto)<br /><br />

<br /><br />

1000 € abzgl. 725,21 € (Freibetrag) = 274,79€<br /><br />

<br /><br />

Von diesem Betrag werden gem. § 97 SGB VI 40% angerechnet, also 109,92 €<br /><br />

<br /><br />

Dieser Betrag wird von der Witwenrente abgezogen, d.h. Ihnen würde noch ein Witwenrentenbetrag in Höhe von 402,08 € (brutto) zustehen.

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8 Antworten

Schießl Konradam 02.05.2012 | 19:50
Ist also Ihre anrechnungspflichtige Netto- rente ab 1.7.2012 941,05 kommen als Kürzung der Brutto-Witwenrente mit 40% Euro 80 zum tragen. An Ihrer eigenen Altersrente ändert sich nichts.
Schiko-Fanam 02.05.2012 | 20:10
Sind Sie der echte "Schiko" oder imitieren Sie ihn bloß? MfG
W*lfgangam 02.05.2012 | 20:51
> Sind Sie der echte "Schiko" oder imitieren Sie ihn bloß? Herrschaftszeiten ...wenn man den antiquarischen Zeilenumbruch sieht (okay, seine Fan-Gemeinde gehört nicht mehr zu den besonders Scharfsichtigen) - und auch nicht zu den logisch Kombinierenden, dafür jede Kaffeefahrt für EUR-lau mitnehmen, mit gut echt-temperierenden Heizdecken auch für den Hochsommer wohlgefühlt heimkehren ...Mensch Leute, zwar auch nicht mehr der Hit mit Alleinstellungsmerkmal, aber Kaffeefahrt nach Tschechien zur Krematoriumsbesichtigung bei Kuchen und heißer Schokolade haben einen Mehrwert - und da bleibt auch das Implantat noch erhalten/wieder verwertbar. Sorry, konnte eben nicht anders - so rein sachlich gesehen ;-) Gruß w.
Johnam 04.05.2012 | 23:03
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hi, user "Wolfgang"... Hmm..ich bin in fact nicht sehr scharfsichtig... ...und logisch denken...watt is dat..hmm :) aaber ich bin ein grosser Fan von "Schiko"...auch wenn der "nur" ein Laie in diesem Forum ist, so wie ich und wie ich denke, viele andere hier auch..;) Liebste Grüsse...:) ..John :) Ps.: deswg. nehm ich aber auch an keinen Kaffeefahrten teil, hähä...
Schießl Konradam 07.05.2012 | 18:22
Rentenwert West bis 30.6.12 EUR. 27,47 x 26,4 fach EUR: 725,21. RW. Ost: 24,37 x 26,4 EUR. 643,37.
gabiam 07.05.2012 | 21:13
Ja, das mit dem Freibetrag ist mir schon klar. Nur wie muss ich das berechnen? Wenn ich z. B. 1000 € netto Rente habe, ziehe ich dann den Freibetrag ab, was dabei rauskommt ziehe ich dann von der Witwenrente ab? Oder wie geht das. Bitte um Beispielrechnung. Danke
W*lfgangam 07.05.2012 | 23:01
Hallo Gabi, der Weg ist umgekehrt - warum wollen Sie auf Ihre volle Altersrente verzichten, nur um eine 60-%-Witwenrentenrente zu erhalten ? Ihre Altersrente erhalten Sie ohne Kürzung ausgezahlt, deswegen auf Einkommen/Verdienst bis zu derem Beginn zu verzichten, erschließt sich mir nicht. Mein Rat: volle Pulle/Verdienst so lange es geht. Auch jeder 'Mehrverdienst/hohe Altersrente' ist unterm Strich gesehen noch 60 Cent, statt des ganzen EUR gesehen wert, wenn es um Kürzungen für die Witwenrente geht. Die Frage nach 'soll ich mein Beschäftigungseinkommen reduzieren/Teilzeit arbeiten' - wegen der Witwenrente, höre ich immer wieder. Tzzz, mal bei Licht besehen: wovon haben Sie mehr - von eigenen vollen Rente, oder der verbleibenden Witwenrente nach 40-%-Einkommensanrechnung ...jede Beratungsstelle macht Ihnen eine Modellrechnung auf und rät Ihnen zwingend ab auf die Witwenrente 'hinzuarbeiten'. Gruß w. ...Schiko übernehmen Sie bitte - nicht ;-)
W*lfgangam 09.05.2012 | 22:03
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 08.05.2012 um 10:46.] ...dieser Beitrag sollte versuchsweise noch ein weiteres Mal bearbeitet werden. Die HTML-Steuercode-Zeichen wurden leider nicht umgesetzt und finden sich als normaler Text im Beitrag. Gruß w. ...hat die Vorschau-Funktion nicht funktioniert ? Ansonsten der Red. auf den Zahn fühlen ;-)
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