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Experten-Antwort

Witwenrente an zweite Ehefrau

von Jo Maier09.08.2011 | 13:07
2804 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin 68 Jahre alt, seit 2009 geschieden (Versorgungsausgleich wurde durchgeführt) und beziehe seit 2006 vorgezogene Altersrente (50 % Behinderung). Würde meine neue Lebenspartnerin (bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente) nach unserer Heirat Witwenrente bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jo Maier,

Ihre neue Lebenspartnerin ist nach der Heirat im Falle Ihres Todes die rechtmäßige Witwe. Soweit keine Versorgungsehe vorliegt, d. h. die Ehe mindestens 12 Kalendermonate angedauert hat, besteht grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente.

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4 Antworten

...am 09.08.2011 | 13:53
Ja! Ganz sicher, wenn sie mindestens 1 Jahr verheiratet waren.
Koan Neueram 09.08.2011 | 16:40
Die Ehe muss keine 12 KM am Todestag bestanden habe, wenn der Tod unvorhergesehen z. B. durch Unfall, Herzinfarkt u.s.w. eingetreten ist.
susiam 09.08.2011 | 19:41
Auch müssen die 12 monate nicht berücksichtigt werden, wenn man schon vorher zusammen gelebt hat und man dadurch für einander eingestanden hat und die Absicht hatte zu Heiraten. Darüber gibt es Urteil vom BSG.
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