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Witwenrente/ Anrechnung AlG1 bzw. Altersrente

von Josef23.02.2009 | 12:46
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Hallo, ich hätte folgende Fragen: Wie wird die Witwenrente von ALG1 berechnet? Wird die Witwenrente vom Auszahlungsbetrag oder vom Bruttobetrag errechnet? 2. Frage: Bei einer Altersrente wie wird dort die Witwenrente errechnet? Von der Bruttorente oder von der Nettorente? Gruss Joesf

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von Schiko wird zugestimmt.

6 Antworten

Schiko.am 23.02.2009 | 13:21
So ganz kann ich Ihnen nicht folgen, bin ja auch aus Bayern. In der Regel beträgt die Witwenrente 60% der Rente des/der Verstorbenen. Ganz gleich ob die Rente des Verstorbenen aus Arbeitsverdienst, oder aus Lohnersatzleistungen stammt maßgebend für die Rente sind die erworbenen Entgeltpunkte. Mit der zweiten Frage meinen Sie vermutlich die Anrechung eigener Rente auf die Witwenrente. Liegt die eigene Nettorente nicht über den anrechnungsfreien Betrag von 701,18 West oder 616,18 Ost plus 3% wegen Steuerentlastung wird von der Brutto Witwenrente nichts gekürzt. Sie werden sich schon nochmals melden wenn mein Schuss daneben ging. Mit freundlichen Grüßen.
Josefam 23.02.2009 | 13:25
Hallo Schiko, gruss aus NRW nach Bayern - danke für Ihre Antwort. Ich versuche mich jetzt etwas deutlicher Auszudrücken. Beispiel: ALG1 Netto 1000€, der Bruttobetrag wäre ja etwas höher. Altersrente: Brutto 1000€ minus ca. 10% Abzügen = 900€ Nettorente Mir geht es darum, von welchem Betrag in meiner Beispielrechnung, würde die Witwenrente berechnet werden? Die Freibeträge kenne ich und jeder € der darüber liegt, wird mit 40% angerechnet. Gruss Josef
Oder soam 23.02.2009 | 13:48
beim ALG1: netto ohne weitere Abzüge bei Altersrente: netto minus (vorübergehend) weitere 3% (fitive Steuer)
Schiko.am 23.02.2009 | 14:45
Tut mir leid- habe seit zwei Tagen nur Kondrauer getrunken- vielleicht liegt dies auch daran. Das Arbeitslosengeld ist immer Netto nachdem es nur 60 % ohne Kinder sind erklärt sich dies von selbst, es sind ja auch noch fiktiv die Abzüge zu berücksichtigen. Eine meiner Töchter hatte mal 9 Monate Stütze bezogen, ausgehend von 2500 Euro monatlich Brutto erhielt sie mit 60% 1080 Netto Stütze. Mir leuchtet nur der Bezug zur Rente nicht ein. Richtig ist, zu dieser Zeit wurden an die RV. 80 % , also aus 2.000 19,90 % Beiträge abgeführt. Klar ist auch, bei 1.000 Bruttorente beträgt die Witwerrente mit 60% Brutto Euro 600, hierzu genügt Volksschule Sauerland sagt immer der Herr Münte. Hoffe nur Sie verstehen meine Antwort nicht bösartig. Mit freundlichen Grüßen.
Josefam 23.02.2009 | 14:47
Hallo, die angelgenheit bei AL1 ist für mich jetzt klar. Beispiel: ich pers. würde eine Altersrente von Brutto 1000€ bekommen, minus ca. 10% Abgaben bleiben 900€ Netto. Wie "Oder so" geschrieben hat, würden dann von der 900€ Nettorente noch 3% abgzogen und somit würden 873€ auf die mir zustehende Witwenrente angrechnet. So habe ich es jetzt verstanden. Gruss Josef
Schiko.am 23.02.2009 | 15:15
Vermutlich meinen Sie es schon richtig. Bei 873 eigene Nettorente sind ja noch 701 anrechnungs freier Betrag zu berücksich- tigen. Von den verbleibenden 172 Euro führen 40% = 68,80 zu Kürzung der Witwenrente. Die eigene Rente verändert sich nicht. MfG.
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