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Witwenrente - Anrechnung von Einkommen

von ulrike27.08.2008 | 16:33
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Ich beziehe eine Witwenrente und ein eigenes Einkommen. Da mein Sohn noch bis September 2009 in der Ausbildung ist, bekomme ich einen zusätzlichen Freibetrag bei der Einkommens-anrechnung auf die Witwenrente. Meine Witwenrente wurde daher bisher nicht gekürzt. Diese Einkommensanrechnung wird doch immer nach dem Einkommen des Vorjahres berechnet. Wie ist die Rechtslage, wenn mein Sohn im Oktober 2009 nicht mehr in der Ausbildung ist? Sollte mein Einkommen in 2009 viel geringer ausfallen als das jetzige in 2008, wird dann trotzdem die WW-Rente gekürzt? Oder ist das aktuelle Einkommen in 2009 auch für die Einkommensanrechnung in 2009 entscheidend? Ich bedanke mich im voraus für eine Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein mit einer Witwen-, Witwerrente zusammentreffendes Erwerbseinkommen der oder des Berechtigten ist primär in seiner Vorjahreshöhe der Einkommensanrechnung zugrunde zu legen, es sei denn, das laufende monatliche Erwerbseinkommen ist um wenigstens 10 % geringer. In diesem Fall ist zugunsten der odes Berechtigen dieser geringere Betrag für die Einkommensanrechnung maßgebend. Somit wird es letztlich auch für Sie darauf ankommen, ob und ggf. von welchem Zeitpunkt an sich Ihr Einkommen entsprechend mindern wird. Ggf. sollten Sie daher zu gegebener Zeit (anlässlich der Rentenanpassung zum 01.07.2009 oder bei Wegfall des erhöhten Freibetrages) einen entsprechenden Überprüfungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

3 Antworten

Schiko.am 27.08.2008 | 18:44
Ich hoffe, für normale menschen nachvollziehbar, folgendes: Es gilt bei unterschiedlichen rentenwerten in ost und west jeweils das 26,4fache dieser werte. Für das jahr 2008 West: 26,56 x 26,4 = 701,18 euro. Für das jahr 2008 Ost: 23,34 x 26,4 = 616,18 Waisenb. Kind West: 26,56 x 5,6 = 148,74 dto. Ost: 23,34 x 5,6 = 130,70 Berechnungsgrundlage, das im letzen jahr erzielte einkommen, geteilt durch die zahl der kalendermonate in denen es erzielt wurde. Der zusatzbetrag für waisenrente entfällt ab oktober, sofern diese ausbildung im september endet. Vom berechneten einkommen, nach kürzung unterschiedler prozente wie 40% bei arbeitseinkommen, oder einer nettorente, sind nochmals drei prozent abzuziehen. 1000 einkommen anrechnungsfähig ./. 3 % ( E.30) = 970 minus 701,18 führen 268,82 mit 40% zur verminderung der brutto- witwenrente. War also die witwenrente 507,53 brutto ist der betrag von 107,53(40%) von 268,82 zu kürzen, verbleiben 400 euro bruttorente. Hoffentlich habe ich jetzt nicht auch sie verwirrt. Mit freundlichen Grüßen.
Brilleam 27.08.2008 | 17:06
Hallo ulrike! Bitte erst sauber trennen: (Werte ab 7/08 - West, abhängige Beschäftigung) 1. eigener Freibetrag 701,18 EUR (fiktives Netto) - also 1.168,64 echt-Brutto bleiben anrechnungsfrei 2. zusätzlicher Freibetrag für halbwaisenrentenberechtigtes Kind: 148,74 EUR (fiktives Netto) - also weitere 247,90 EUR echt-Brutto bleiben anrechnungsfrei Ihr derzeitiges Brutto liegt folglich unter 1.416,54 EUR Der zusätzliche Freibetrag entfällt, wenn die Halbwaisenrentenberechtigung des Sohnes nicht mehr besteht! Die nächste Einkommensüberprüfung (Entgelt Vorjahr / lfd. Einkommen) findet zum 01.07.2009 statt, ggf. gelten neue Werte - beide Freibeträge werden voraussichtlich noch bestehen! Ab Oktober 2009 würde dann ggf. der zusätzliche Freibetrag wegfallen - Liegt Ihr Einkommen über (ca.) 1.168 EUR/brutto würde die Anrechnung des Einkommens greifen. Wichtig: Minderungen des Einkommens können gem. § 18d SGB IV sofort (unabhängig vom 01.07. eines Jahres) berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 10% des bisherigen Einkommens (Achtung Falle: Altersteilzeit!) ausmachen - mitteilen !!! Ebenfalls sofort zu berücksichtigen wären (geringere Einkünfte aus z.B. Krankengeld, ALG etc.) Also: spätestens Mitte nächsten Jahres für Okt. 2009 die 'Günstigerprüfung' (kleinerer Freibetrag und geringeres Einkommen) beantragen!
ulrikeam 27.08.2008 | 19:29
Danke Brille, Danke Schiko, die Ausführungen haben mir sehr geholfen, auch wenn sie auf den ersten Blick ein klein wenig verwirrend sind. Also noch einmal recht herzlichen Dank. Ihre ulrike
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