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Experten-Antwort

witwenrente - Art der Krankenversicherung

von helmi04.02.2013 | 12:21
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5 Antworten

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aktuelle Situation: Ehemann ist Altersrentner. Er ist seit vielen Jahren privat krankenversichert - bleibt dies auch als Rentner und bekommt einen Beitragszuschuss mit seiner Rente ausbezahlt. Ehefrau ist nicht berufstätig und freiwillig in der gesetzlichen KV. Sie bezieht noch keine Rente. Frage: Welche Art der Krankenversicherung kommt für die Ehefrau in Frage, wenn der Ehemann (Rentner) verstirbt? Verbleibt sie in der freiwilligen ges. KV und bekommt hierfür einen Beitragszuschuss, der zusammen mit der Witwenrente dann ausbezahlt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da bei Anträgen auf Hinterbliebenenrente grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen für den Eintritt der Versicherungspflicht in der KVdR gelten, wie bei einem Antrag auf Rente aus der eigenen Versicherung, hat Feli Recht. Die Vorversicherungszeit kann bei Hinterbliebenenrenten natürlich auch durch den Rentenantragsteller selbst erfüllt werden.

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4 Antworten

Galgenhumoram 04.02.2013 | 12:57
Da es sich um eine Frage zur Krankenversicherung handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse, nur diese kann die Zsuammenhänge rechtssicher beurteilen
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 04.02.2013 | 12:58
Höchstwahrscheinlich. Es wird ein Beitragszuschlag zur privaten Krankenversicherung gewährt. Eine Krankenversicherung der Rentner (KvdR) kommt wohl nicht in Betracht, da die Vorversicherungsjahre nicht erfüllt sind ("seit vielen Jahren privat krankenversichert"). Analog verläuft es bei der etwaigen Hinterbliebenenrente. Mangels Vorversicherungsjahren und der freiwilligen Versicherung wird es wahrscheinlich ebenfalls zu einem Beitragszuschuss kommen.
Feliam 04.02.2013 | 13:04
Wenn die Ehefrau als Hinterbliebenenrentnerin in ihrer Person die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KV erfüllt (in der 2. Hälfte des "Berufs"lebens 90% in der gesetzlichen KV - pflichtvers. oder freiwillig - versichert gewesen), dann kann sie in der KVdR versichert werden und bekommt keinen Zuschuss. Sie kann allerdings auch unwiderruflich auf die Versicherungspflicht verzichten und sich freiwillig oder privat versichern.
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