Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente auch aus Unfallrente ?

von Angelika Koerner08.08.2014 | 12:22
8717 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Mann ist verstorben, er bezog eine EU-Rente und noch eine Unfallrente von der BG. Meine Frage ist jetzt, wie wird meine Witwenrente berechnet, ich habe nur stundenweise gearbeitet, da mein Mann zu 100 % schwerbeschädigt war und im Rollstuhl saß.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika Koerner,

sofern der Tod Ihres Ehemannes in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallereignis oder einer Berufskrankheit steht kann es sein, daß die Berufsgenossenschaft eine Unfallwitwenrente zahlt. Wir empfehlen Ihnen daher sowohl eine Witwenrente beim gesetzlichen Rententräger, als auch bei der Berufsgenossenschaft zu beantragen.

Eigenes Einkommen der Witwe welches den Freibetrag in Höhe von monatlich 755,30€(West) bzw. 696,70€ (Ost) übersteigt, kann bei der Witwenrente zu einer Kürzung oder auch zum vollen Ruhen des Zahlungsanspruchs führen. Sofern die Berufsgenossenschaft eine Unfallwitwenrente zahlt erfolgt die Einkommensanrechnung vorrangig bei der Unfallrente. Danach ist beim Zusammentreffen beider Witwenrenten die Anrechnungsvorschrift des § 93 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch zu prüfen. Sofern beide Renten einen bestimmten Grenzbetrag überschreiten, kann dann ebenfalls eine Kürzung eintreten.

Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Todesmonat eine Vorschusszahlung in Höhe von 3 Monatsrenten aus, wenn der Verstorbene bereits Rente bezog. Danach hat die Witwe einen Anspruch auf 60 vom Hundert der Bruttorente des verstorbenen Ehemannes. Erfolgte die Eheschließung ab 1.1.2002 oder waren beide Ehepartner an diesem Stichtag jünger als 40 Jahre alt, besteht nur ein Anspruch auf 55 vom Hundert der Bruttorente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kai-Uweam 08.08.2014 | 12:32
Grundsätzlich steht Ihnen aus beiden Versicherungen (Unfall- und Rente-) eine Witwenrente zu. Diese müssen Sie bei den jeweiligen Trägern beantragen! Wie hoch die Renten nachher ausfallen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Die UV-Rente beträgt für sich 40% der vorigen Rente Ihres Mannes. Bei der UV gibt es aber ein zusätzliches Sterbegeld. Die RV-Rente beträgt ca. 60% der vorigen Rente Ihres Mannes. Allerdings ist bei gleichzeitigem Bezug dieser beiden Renten eine Einkommensanrechnung nach §93 SGB VI durchzuführen.
Jonasam 08.08.2014 | 13:01
Hallo Angelika, beide Renten müssen von Ihnen beantragt werden (z. B. A+B Stelle, Versicherungsamt, Versicherungsältester). Ein Antrag auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen zu. Die Rente beträgt entweder 55% oder 60% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten. Dies hängt davon ab, welches Recht Anwendung findet (zurzeit meistens altes Recht und damit 60 %). Ob ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der UV-Versicherung besteht, kann nicht pauschal, wie von Kai-Uwe, beantwortet werden. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Tod in Zusammenhang mit dem Ereignis steht, der den Anspruch auf die Versichertenrente aus der UV begründet hat. Einen Antrag sollten Sie aber auf jeden Fall stellen. MfG Jonas
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026