Solange Sie Ihren 1.Wohnsitz und Ihre Bankverbindung in Deutschland haben, gibt es keine Einschränkungen in der Zahlung der Rente. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleibt einmal jährlich zu überprüfen, ob Sie noch leben und die Rente weiter gezahlt werden kann. Dazu reichen Sie dann Ihrem Rentenversicherungsträger eine Lebensbescheinigung nach. Den Umzug ins Ausland sollten Sie jedoch rechtzeitig schriftlich anzeigen.