Hallo Ayyoub,
für die in Marokko lebende Frau kann nur dann ein Witwenrentenanspruch entstehen, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versicherten eine rechtsgültige Ehe mit dem Verstorbenen bestanden hat.
Nach deutschem Familienrecht ist das eigentlich nicht möglich, „Bigamie“ ist nach deutschen Recht nicht zulässig.
Nachdem die erste Ehe offenbar nach marokkanischem Recht geschlossen wurde, wäre zu vermuten, dass dieser Umstand bei der weiteren Eheschließung in Deutschland dem deutschen Standesamt nicht bekannt war oder die erste Ehe nicht als rechtsgültige Ehe nach deutschem Standesrecht anerkannt wurde.
Wäre der Umstand einer rechtsgültig bestehenden Ehe dem deutschen Standesamt bekannt gewesen, hätte die weitere Ehe nach deutschem Recht nicht geschlossen werden dürfen.
In einem ersten Schritt wäre folglich zu prüfen, ob denn zum Todeszeitpunkt eine rechtsgültige Ehe mit beiden Frauen bestanden haben kann.
Faktisch ist es denkbar, dass die beiden Ehen - entgegen deutschem Recht- nebeneinander bestanden haben.
Lebte der Versicherte also bis zu seinem Tode in Bigamie und ist eine der Ehen nicht für nichtig erklärt worden, so sind – bis zur Rechtskraft eines etwaigen Nichtigkeits- oder Aufhebungsurteils – zwei Witwen vorhanden, die beide einen Witwenrentenanspruch aus der Versicherung des Verstorbenen geltend machen können.
Die Witwenrente ist dann im Verhältnis der jeweiligen Ehedauer aufzuteilen. Maßgebend ist hier das Verhältnis, in dem die Ehedauer des jeweiligen Berechtigten zur Dauer der Ehen des verstorbenen Versicherten mit sämtlichen Berechtigten steht.
Allerdings ist auch zu beachten, ob bzw. inwieweit nach den sog. Auslandsrentenvorschriften bzw. nach den Regelungen eines Sozialversicherungsabkommens eine Zahlung der Witwenrente nach Marokko überhaupt möglich ist. Wenn das nicht der Fall ist, dann zählt die Frau in Marokko nicht als Berechtigte; eine Aufteilung nach der Ehedauer wird dann nicht vorgenommen.
Verbindungsstelle zu Fragen zum deutsch-marokkanischen Sozialversicherungsabkommen ist die Deutsche Rentenversicherung Schwaben.