Mit den USA wurde schon vor sehr vielen Jahren ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Regelmäßig dürfte die Zahlung einer Rente in den anderen Staat unproblematisch sein. Jedoch hängt die Anwendung eines zwischenstaatlichen Abkommens auch immer ab von der Staatsangehörigkeit (des Versicherten und des Hinterbliebenen!) und vom Aufenthaltsstaat. Deshalb ist eine verbindliche Aussage anhand Ihrer Angaben nicht möglich.
Das Abkommen mit den USA wird von der Deutschen Rentenversicherung Nord betreut (www.drv-nord.de). Dort wird auch eine zweisprachige Broschüre zu diesem Abkommen zum download angeboten (http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeiten__deutschland__usa.html).
Vielleicht können Sie daraus schon die für Sie zutreffenden Regelungen entnehmen.
Ansonsten empfehlen wir Ihnen eine Email an die Deutsche Rentenversicherung Nord. Bitte benutzen Sie dazu das Formular unter "Kontakt". Geben Sie dabei auch unbedingt Ihre Staatsangehörigkeit an und ob sich Ihre Frage auf eine deutsche oder eine amerikanische Witwenrente bezieht.