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Experten-Antwort

Witwenrente

von omi5509.01.2011 | 13:40
2502 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen! Ich bekomme 1039€ Altersrente und 1120€ Witwenrente. Wird die Witwenrente als 2. Rente eingetragen? Kann es sein, daß ich 511,-€ Steuern zahlen muß? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die eigene Rente wird zunächst als Einkommen bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Bei der Anlage R für die Steuer ist die Witwenrente als 2. Einnahme anzugeben. Inwieweit Sie Steuern zahlen müssen kann Ihnen ein Steuerberater mitteilen.

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4 Antworten

Skatrentneram 09.01.2011 | 15:37
Wo soll denn die Witwenrente als 2. Rente eingetragen werden ? Habe davon noch nie gehört. Und wg. der Steuern sollten Sie beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass davon soviel gezahlt werden muss.
Anitaam 09.01.2011 | 21:12
Vielleicht hält sie die Kürzung für einen Abzug von Steuern? Zu zitieren, worauf Sie sich genau beziehen, wäre nützlich.
Knut Rassmussenam 10.01.2011 | 16:20
... mal alles nicht beachtet, was so eventuell von Ihnen noch zu versteuern oder abzusetzen wäre, liegt die monatliche steuerliche Belastung zwischen ca. 30 EUR (wenn beide Renten vor 2005 begonnen hätten) und ca. 90 (wenn beide Renten 2010 begonnen hätten. Sie sehen, dass hier kaum die Richtigkeit solcher Zahlen nachvollzogen werden kann. Erkundigen Sie sich bitte bei den richtigen Stellen (Steuerberater) - guter Rat kostet eben auch mal Geld!
-_-am 09.01.2011 | 16:36
Die Versichertenrente (Altersrente) ist bei der Hinterbliebenenrente (Witwenrente) als Einkommen anzurechnen. Sehen Sie in den Bescheid über die Witwenrente bzw. die nachfolgenden Mitteilungen über die Rentenanpassung. Zu Steuerfragen sind Sie hier im Forum ganz falsch. Dafür ist der Steuerberater oder das Finanzamt zuständig.
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