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Witwenrente Beamte/Arbeiter

von August27.08.2008 | 07:26
2084 Ansichten
2 Antworten

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Sorry, war in der Falschen Spalte gelandet. Hier noch mal meine Frage: Ich habe gehört, dass bei einem Ehepaar (sie Beamtin, er Arbeiter), Sie keine Ansprüche als Witwe auf die Rentenansprüche ihres Ehepartners habe. Wohl aber umgekehrt. Kann das sein?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.08.2008 | 11:12

Die Antwort von "Birdie" entspricht der Rechtslage. Das gilt auch und gerade für die Anrechnung von Einkommen auf eine etwaige Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Tat kann es hierdurch dazu kommen, dass die Rente in letzter Konsequenz (bei einem entsprechend hohen Einkommen der Berechtigten; siehe hierzu Lexikon auf dieser Seite unter "Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes") außerhalb des sog. Sterbevierteljahres überhaupt nicht zur Auszahlung kommt.

1 Antworten

Birdieam 27.08.2008 | 08:04
Nein. Wenn alle Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente erfüllt sind, besteht ein Anspruch darauf - ausgeschlossene Personenkreise gibt's da nicht. Je nach Höhe des Anspruchs und des Beamtensalärs (und ggf. der sonstigen Einkünfte) kann es natürlich passieren, dass es nach der Sterbeübergangszeit wegen der Einkommensanrechnung nicht zur auszahlung des Anspruchs kommt, weil die Witwenrente "in voller Höhe ruht". Umgekehrt hat der Arbeiter übrigens keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn seine Beamtengattin verstirbt, sondern ggf. auf Hinterbliebenenpension.
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