Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Antwort von "Birdie" entspricht der Rechtslage. Das gilt auch und gerade für die Anrechnung von Einkommen auf eine etwaige Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Tat kann es hierdurch dazu kommen, dass die Rente in letzter Konsequenz (bei einem entsprechend hohen Einkommen der Berechtigten; siehe hierzu Lexikon auf dieser Seite unter "Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes") außerhalb des sog. Sterbevierteljahres überhaupt nicht zur Auszahlung kommt.
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