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Experten-Antwort

witwenrente bei arbeilslosengeld 1

von schneppe, christel14.10.2013 | 17:28
2770 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme Witwenrente und bin demnächst arbeitslos. Ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.Ändert sich die Höhe der Witwenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo schneppe, christel

Sie sollten bitte auf jeden Fall die Arbeitslosengeldbewilligung beim Rententräger in Kopie einreichen und um Prüfung der Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente bitten.

Unterm Strich sind einige Konstellationen denkbar, wo der Arbeitslosengeldbezug zu einer niedrigeren Einkommensanrechnung und damit zu einer etwas höheren Hinterbliebenenrente führt.

In sehr vielen Fällen wird sich aber auch einfach nichts ändern (zB weil bisheriges einkommen und AloGeld unterhalb des zulässigen Freibetrages).

Von daher bitte auf jeden Fall den AloGeldBezug anzeigen. Kann sich positiv auswirken (muss aber nicht). Es kann aber nicht zu einer Reduzierung der Hinterbliebenenrente kommen.

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3 Antworten

§ 97am 15.10.2013 | 07:44
Das kommt darauf an, ob das bisherige Bruttoentgelt den Freibetrag in Höhe von derzeit 742,90 EUR monatlich überstiegen hat und dadurch eine Kürzung der Witwenrente erfolgte. Falls dem nicht so ist, ändert sich an der Höhe der Rente nichts, da das Arbeitslosengeld 1 ja geringer als das bisherige Bruttoentgelt ist und somit der Freibetrag weiterhin nicht überschritten wird Eine Neuberechnung der Witwenrente aufgrund des Arbeitslosengeldbezugs erfolgt nicht, es wird lediglich die Einkommensanrechnung berichtigt..
§ 97am 15.10.2013 | 16:01
Könnten Sie diese Aussage bitte näher erläutern?
=//=am 16.10.2013 | 10:12
Es kann aber nicht zu einer Reduzierung der Hinterbliebenenrente kommen.
Könnten Sie diese Aussage bitte näher erläutern?
Der Experte meint wohl "nicht zu einer weiteren Reduzierung als bisher". ;-)
Deutsche Rentenversicherung
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