Sehr geehrte Frau Seemannsbraut,
damit Sie wissen mit welchem Betrag Sie ab Verzug rechnen können, bietet es sich an, diese Auskunft im Vorfeld schriftlich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anzufordern oder aber in einem direkten Beratungsgespräch, in der nächstgelegenen Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, abklären zu lassen.