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Witwenrente bei eheähnlicher Gemeinschaft

von Tanja30.09.2008 | 19:47
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3 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage: Ich beziehe seit 2 Jahren die volle Witwenrente und habe nun einen neuen Partner kennen gelernt. Ich hat zwar ein sehr gutes Einkommen (er ist Studienrat). Trotzdem möchte ich ihn alleine deshalb nicht heiraten, weil ich sonst meine Witwenrente verliere. Wenn ich in sein Haus ziehe und meine Haus aufgebe (also vermiete), dann leben wir ja in einer eheähnlichen Beziehung. Kann man gegenüber dem Rentenversicherer irgendwie verheimlichen, dass man einen neuen Partner hat und so die Witwenrente bis ans Lebensende weiter beziehen? Oder forscht der Rententräger nach (genau wie das Sozialamt bei Hartz IV)?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tanja,

den Beiträgen von "Chris" und "!" ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Chrisam 30.09.2008 | 21:18
Eine eheähnliche Beziehung ist nicht schädlich für die Witwenrente. Verheimlichen müssen Sie das daher nicht.
!am 01.10.2008 | 06:47
Ihre Witwenrente entfällt erst, wenn sie rechtskräftig eine neue Ehe eingehen. Wenn Sie jedoch die Witwenrente nach dem neuen Recht beziehen (je nachdem wann Sie und ihr verst. Mann geboren sind, wann die Eheschließung war und wann Ihr Mann verstorben ist), werden Einnahmen aus Vermietung als Einkommen angerechnet. D.h. die Mieteinnahmen sollten Sie dann auch melden.
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