Hallo Merekz,
ist der Auslandsaufenthalt Ihrer Mutter nur vorübergehend, ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Hält sie sich aber gewöhnlich im Ausland auf, kann sich die Höhe der Rente mindern bzw. die Rente ganz wegfallen. Ob ein Auslandsaufenthalt vorübergehend oder gewöhnlich ist, stellt ihr Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles fest (siehe auch Beitrag von „W*lfgang“). Der zuständige Rentenversicherungsträger kann Ihrer Mutter auch vor Verzug ins Ausland mitteilen, ob sich Auswirkungen auf die Rentenhöhe ergeben und ob ein anderer Rentenversicherungsträger für die Auszahlung der Rente zuständig wird.
Zur Vermeidung von Problemen sollte sich Ihre Mutter deshalb vor dem Auslandsverzug an ihren Rentenversicherungsträger wenden und den Sachverhalt verbindlich klären lassen.
Hinsichtlich der Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Krankenkasse.