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Experten-Antwort

Witwenrente bei längerem Auslandsaufenthalt

von Merekz16.04.2012 | 12:27
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4 Antworten

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Hallo, meine Mutter bekommt eine Witwenrente und möchte gerne für eine etwas längere Zeit ins Ausland (kein EU-Mitgliedsstaat, kein Deutscher Pass, Dauer ca. 6-7 Monate). Der Wohnsitz ist aber nachwievor in Deutschland. Gibt es eigentlich hierbei etwas zu beachten/befürchten, wenn Sie länger wegbleibt? D.h. Probleme mit der Krankenkasse (wird ja von der Rentenversicherung übernommen) oder dem Rentenbezug an sich? Übrigens, bei der Ausländerbehörde hat sie grünes Licht für ihren längeren Aufenthalt bekommen. Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Merekz,

ist der Auslandsaufenthalt Ihrer Mutter nur vorübergehend, ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Hält sie sich aber gewöhnlich im Ausland auf, kann sich die Höhe der Rente mindern bzw. die Rente ganz wegfallen. Ob ein Auslandsaufenthalt vorübergehend oder gewöhnlich ist, stellt ihr Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles fest (siehe auch Beitrag von „W*lfgang“). Der zuständige Rentenversicherungsträger kann Ihrer Mutter auch vor Verzug ins Ausland mitteilen, ob sich Auswirkungen auf die Rentenhöhe ergeben und ob ein anderer Rentenversicherungsträger für die Auszahlung der Rente zuständig wird.

Zur Vermeidung von Problemen sollte sich Ihre Mutter deshalb vor dem Auslandsverzug an ihren Rentenversicherungsträger wenden und den Sachverhalt verbindlich klären lassen.

Hinsichtlich der Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Krankenkasse.

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3 Antworten

W*lfgangam 16.04.2012 | 19:04
Hallo Merekz, es gibt keine konkreten gesetzlichen Vorgaben, ab wann ein Auslandsaufenthalt als _dauernder_ Aufenthalt anzusehen ist - das kann sofort sein (wenn der feste Wille dazu besteht), es kann sich aber auch um einen Zeitraum um 6 Monate nach entsprechender Rechtssprechung handeln. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. WICHTIG: der Wohnsitz, die meldebehördliche Anmeldung, sagt nichts über den dauernden/gewöhnliche Aufenthalt hier oder im Ausland aus. Dazu interessant zu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt So wie Sie es schildern, sieht das nur nach einem vorrübergehende Aufenthalt aus, also keine Probleme mit der Rente (wegen Krankenkasse: mit der vorab reden). Sie/Ihre Mutter sollte allerdings sicher stellen, dass sie die Post erreicht und gelesen/reagiert wird. Eine Anfrage der Rentenversicherung oder des Postrentendienstes ohne Antwort und die Rente wird sofort eingestellt. Gruß w.
Merekzam 17.04.2012 | 09:36
Vielen Dank für die Antwort. Zur Ergänzung noch: meine Mutter hat dort auch eine feste bleibe, so dass sie im Grunde genommen jedes Jahr dort hinreisen will. Um die Post kümmere ich mich... Übrigens hat die Krankenkasse gesagt, dass wenn sie länger als 6 Monate wegbleibt, sie dann in dem Land in das sie reist, versichert werden muss. D.h. ein Auslandskrankenschein wird dann nicht mehr zur Verfügung gestellt. Das soll wohl neu sein ?!
Hamburgerinam 17.04.2012 | 11:03
Auslandsreisekrankenschein gibt es in dem Sinne wohl nicht mehr, das ist auf der Versichertenkarte mit "eingegeben". Aber die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sind im Ausland eingeschränkt, sh. http://www.versicherungszentrum.de/krankenversicherungen/ausland… Keine Zahlung bei Reisen in die USA, Asien, Karibik. Keine Übernahme von Rücktransporten, u.U. nur eingeschränkte Arztwahl etc. Mal genau die Leistungen bei der Krankenkasse erfragen ! Für Langzeitaufenthalte ist Abschluß einer Zusatzversicherung dringend geraten, entweder über die Krankenkasse (bieten manche an) oder einem entsprechenden Versicherer.
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