Mein Vater hat 2016 im Alter von 81 Jahren erfahren, dass er an einem schweren Knochenkrebs erkrankt ist. Ärzte gaben ihm noch ein Jahr. Im August 2017 hat mein Vater seine Pflegekraft aus Polen geheiratet, mit der Absicht, ihr die Witwenrente zu sichern. Im März 2019 verstarb mein Vater. Die Eheschliessung wurde den Kindern verheimlicht, die neue Ehefrau sprach nur einzelne Worte deutsch und kann ein einfaches Gespräch nicht folgen und auch nicht auf Fragen in deutsch antworten. Die Vorschusszahlung der Rente wurde an seine Frau bereits für 3 Monate gezahlt. Die Ehefrau ist mehr als 30 Jahre jünger. Kann es richtig sein, dass hier von der Rentenanstalt keine Prüfung auf Versorgungsehe vorgenommen wurde? Wie wird hier mit Versicherungsgeldern umgegangen. Sollte die Witwe noch 25 Jahre leben, wäre der ausgezahlte Rentenbetrag (große Witwenrente) bei mehr als 300.000€. Andere müssen dafür 45 Jahre arbeiten.
Was ist zu tun, um den Sachverhalt erneut zu prüfen?
Da die Ehe länger als 1 Jahr bestand, gibt es keinen Grund eine Versorgungsehe zu unterstellen, selbst wenn es tatsächlich so war.
Außerdem hätten Sie keinerlei Vorteile dadurch, wenn der Witwe die Rente gestrichen würde.
MfG
Was ist zu tun, um den Sachverhalt erneut zu prüfen?
Um den Sachverhalt genauestens zu prüfen, empfehle ich Ihnen dringend einen Fachanwalt einzuschalten.
Mfg
= 18-20 Monate Ehedauer
Hallo Anzeige einer Versorgungsehe,
die Mindestehedauer nach neuem Hinterbliebenenrentenrecht (2002) beträgt 1 Jahr - bei Sterbefall innerhalb dieser Zeit wäre eine 'Versorgungsehe' zu prüfen. Sofern Ehe- und Sterbefall rechtswirksam beurkundet worden ist, gibt es für die DRV keinen Grund im Rahmen der erfüllten Voraussetzungen die Witwenrente nicht zu zahlen. Etwaige 'moralische Umstände' gehören nicht zu den Voraussetzungen einer Rentenleistung.
Nach dem alten Hinterbliebenenrentenrecht gab es nicht mal eine Mindestehedauer - da hätte die Pflegekraft - nach Pastors Segen - den alten Sack auf dem Sterbebett noch mal richtig durchge*hüstel ;-) und gut wars mit der Witwenrente. Der Gesetzgeber hat hier schon reagiert ...passt Ihnen nicht? Wie wäre denn Ihr Wunschergebnis? Den Neidfaktor (die ist ja nicht mal eine gute dtsch. Ehefrau ...Thai wäre sicher noch billiger gewesen ;-)) sollten Sie dabei außen vor lassen.
Nebenbei hatte Ihr Vater schlicht sein Selbstbestimmungsrecht in die Hand genommen und Entscheidungen für sich selbst getroffen - möchten Sie darauf verzichten/'betreut' werden? *g
Gruß
w.
Unglaublich.
Warum habt ihr den Papa nicht gepflegt, dann hättet ihr auch erben können.
1. dem Dativ vertrauen, nämlichen "einem einfachen Gespräch".
2. um die Witwenrente zu verhindern, müssten Sie schon Ihren Vater reanimieren.
@W*lfgang: krasse Töne von Ihnen, aber in diesem fall versagt die Fachlichkeit total ...