Guten Tag,
kein schönes Thema in der Weihnachtszeit.
Der Ehemann ist 61. Nach einer Op. wird festgestellt dass die Lebenserwartung nur noch gering ist. Es wird sofort ein Schwerbehinderten-Antrag gestellt und die Rente beantragt. Kurz darauf verstirbt der Antragsteller.. Wird die Witwen-Rente nach dieser beantragten Rente (falls Antrag positiv beschieden) berechnet oder nach der EU-Rente, wie es normal ist.
Danke
R
Der noch lebende Ehemann bezieht noch keine Rente, sie wurde erst kurzfristig beantragt.
Dann kommt es darauf an wann die Rente beginnen soll und wann er ggfls. stirbt.....
Bsp: Rente zum 01.01.2017 beantragt
a) Tod am 25.12.16 - der Verstorbene war noch nicht Rentner, dann errechnet sich die Witwenrente aus der (theoretischen) EM Rente und der Altersrentenantrag ist hinfällig.
b) Tod am 03.01.17 - dann ist der Verstorbene schon Rentner gewesen und die Witwenrente errechnet sich aus der Altersrente.
Eigentlich logisch und gar nicht kompliziert, oder?
nunja, wird der GdB 50 ggf. rückwirkend vom Versorgungsamt festgestellt, könnte doch noch ein wirksamer AR-Antrag bestehen vor Sterbefall/Witwenrente ...die Berechnung nach EMRT dürfte aber eher etwas höher ausfallen.
Wie verfahren in so einem 'verzwickten' Fall? ...Probeberechnungen, und ggf. Antrag AR als Sonderrechtsnachfolgerin zurückziehen – sehr speziell das ganze :-)
Gruß
w.