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Experten-Antwort

Witwenrente bei Wohnsitz in der Schweiz

von Barbarach04.07.2018 | 18:30
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Mein Mann ist diesen Monat gestorben. Sein Wohnsitz war Deutschland, Alter 71, unsere Eheschliessung war 2000. Mein Wohnsitz ist seit 10 Jahren in der Schweiz, kein Wohnsitz in Deutschland. In der Schweiz bin ich seit mehr als einem Jahr arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. Ich bin Jahrgang 1958. Bekomme ich Witwenrente? Vielen Dank für eine Antwort, Barbarach

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Partners mit ihm verheiratet waren. Ob Sie tatsächlich zusammen oder getrennt lebten, spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung für die Gewährung einer Witwenrente ist, dass die Mindestversicherungszeit (die sogenannte allgemeine Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt ist, d.h. Ihr verstorbener Ehemann muss mindestens eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt haben. Ein Anspruch ist auch gegeben, wenn Ihr Mann bereits Rente aus der deutschen Rentenversicherung bezog.

Die Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente auf die Ihr Mann Anspruch gehabt hat bzw. hätte. In den ersten drei Monaten nach dem Tod Ihres Mannes wird dessen volle Rente gezahlt.

Hat Ihr Mann ausschließlich in Deutschland gearbeitet, bzw. bezog ausschließlich eine deutsche Rente, so erhalten Sie ein Witwenrente aus der Deutschen Rentenversicherung. War Ihr Mann auch in der Schweiz beschäftigt, kann auch ein Witwenrentenanspruch aus der schweizerischen Rentenversicherung bestehen.

Leistungen aus der Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt. Bitte wenden sich sich bezüglich einer Antragstellung an die Ihnen nächstgelegende Zweigstelle der Ausgleichskasse (www.ahv-iv.ch). Dort können Sie einen Antrag auf Witwenrente aufnehmen lassen, der dann gegebenenfalls auch an den deutschen Rentenversicherungsträger weitergeleitet wird.

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1 Antworten

KSCam 04.07.2018 | 19:00
Grundsätzlich schon! Ihr Mann muss die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren Beiträge aufweisen, die Ehe muss gültig gewesen sein und muss länger als ein Jahr gedauert haben. Ob Sie zusammengelebt haben spielt keine Rolle. Dann haben Sie einen Anspruch auf 60% Witwenrente, wobei es dann noch eine Einkommensanrechnung gibt, die einsetzt wenn Ihre eigenen Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen über dem Freibetrag von derzeit rund 845 € liegen. In den ersten 3 Monaten nach dem Tod erhält die Witwe 100% ohne Einkommensanrechnung. Der Wohnsitz in CH ist hier nicht schädlich, ein Rentenantrag erscheint erfolgsversprechend.
Deutsche Rentenversicherung
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