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Experten-Antwort

Witwenrente Beitragsberechnung

von Pasi17.02.2013 | 16:47
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Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage zum Witwenrentenbescheid meiner Mutter, da wir diesen nicht ganz verstehen. Sie ist Beamtin im Ruhestand und hat eine Nettomonatsrente von 1797,19 €. Der Rentenbescheid gibt an, dass sie eine große Witwenrente erhalten soll in der Höhe von 1012,83 €. Dies erscheint uns recht hoch, deshalb haben wir die Anlagen mal genauer angesehen. In der Anlage 8 wird von monatlichen Bezügen von 1819,19 € ausgegangen. Jetzt werden davon aber 42,7 % abgezogen. Es bleiben dann noch 301,35 € die überhalb des Freibetrags liegen. Davon werden nochmal 60% abgezogen. Deshalb ist das anzurechnende Einkommen lediglich bei 120,54 €. Wieso ist das so? Und wieso werden 42,7% vom anzurechnenden EInkommen abgezogen und später nochmals 60%. Hat das so seine Richtigkeit? Vielen Dank für alle Antworten. Grüße Pasi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente Ihrer Mutter ist korrekt. Als Einkommen zugrunde gelegt wird das Ruhegehalt in Höhe von 1819,19 EUR (brutto). Davon werden 42,7 % abgezogen, um das für unsere Einkommensanrechnung maßgebliche fiktive Netto-Einkommen zu erhalten (siehe auch Beitrag von Lulli). Das somit festgestellte Netto-Einkommen von 1.042,40 EUR übersteigt den Freibetrag von derzeit 741,05 EUR um 301,35 EUR. Davon werden wiederum nur 40 % von der Witwenrente abgezogen, d.h. die Witwenrente ist um 120,54 EUR monatlich zu kürzen.

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1 Antworten

Lulliam 17.02.2013 | 18:35
Sehen Sie sich die Anlage 8 nochmal genau an. Bei der Berechnung wird von der Bruttowert ausgegangen. Je nachdem um welches EInkommen es sich handelt wird dieses um einen gewissen %satz abgeschmolzen um die fiktive Nettohöhe zu erhalten (Hier werden die Steuern, KV-Beitrag etc. pauschal veranschlagt). Vom Nettobetrag wird der Anteil der den Freibetrag von aktuell 725 € übersteigt zu 40 % angerechnet. Diese Ermittlung erfolgt komplett maschinell. Der Sachbearbeiter muss lediglich die Einkommensart und die Höhe im Programm eingeben. Ich gehe also davon aus, dass das Programm die Einkommensanrechnung korrekt durchgeführt hat. Wenn Ihr Vater gut verdient hat und seine Rente schon relativ hoch war darf sich die Witwe über die 60 % (bei altem Hinterbliebenenrecht) freuen. Gruß
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