Die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente Ihrer Mutter ist korrekt. Als Einkommen zugrunde gelegt wird das Ruhegehalt in Höhe von 1819,19 EUR (brutto). Davon werden 42,7 % abgezogen, um das für unsere Einkommensanrechnung maßgebliche fiktive Netto-Einkommen zu erhalten (siehe auch Beitrag von Lulli). Das somit festgestellte Netto-Einkommen von 1.042,40 EUR übersteigt den Freibetrag von derzeit 741,05 EUR um 301,35 EUR. Davon werden wiederum nur 40 % von der Witwenrente abgezogen, d.h. die Witwenrente ist um 120,54 EUR monatlich zu kürzen.