Hallo, mein Mann ist verstorben, ich habe eine Witwenrente beantragt. Selbst war und bin ich nur geringfügig beschäftigt. Vor Jahren war mein Mann einige Jahre selbständig, konnte aber seine Pflichtbeiträge nicht zahlen mangels Masse. Mindert das den Rentenanspruch? Ein evtl. Erbe hatte ich nactürlich abgelehnt.
29.09.2010, 21:53
von
-_-
Zitiert von: anonymus
Vor Jahren war mein Mann einige Jahre selbständig, konnte aber seine Pflichtbeiträge nicht zahlen mangels Masse. Mindert das den Rentenanspruch?
Für nicht gezahlte Beiträge gibt es auch keine Rente, auch keine Hinterbliebenenrente. Wenn Sie mir eine Versicherung nennen, die für nicht gezahlte Beiträge im Gegenzug irgendeine Leistung erbringt, würde ich dort auch gerne Leistungen beantragen, befürchte aber, die sind bald mangels Masse ebenso zahlungsunfähig wie es ihr Mann es damals war.
30.09.2010, 08:34
Experten-Antwort
Die Beitragsrückstände werden nicht mit Ihrer Witwenrente aufgerechnet. Allerdings werden Ihnen, wie bereits -_- schrieb, die Zeiten der Selbständigkeit ohne Beitragszahlung auch nicht auf die Rente angerechnet.