welche Rente ist die Berechnungsgrundlage für die Witwenrente, wenn der Partner vor Erreichen des Rentenalters stirbt? Die hochgerechnete Rente, die er bei Erreichen des Rentenalters bekommen hätte oder die Rente, die sich aus den bis zum Tod gezahlten Beiträgen errechnet?
03.05.2009, 11:36
von
Schade
Wenn der Verstorbene 60 und älter ist, sind die tatsächlichen Beiträge maßgeben.
Stirbt er vor 60 enthält die Rente den Wert der Zurechnungszeit, d.h. die Rente wird wie die EM Rente auf 6o hochgerechnet.
Eine Hochrechnung bis zur Regel AR (=65) sieht das Gesetz nicht vor.
03.05.2009, 12:19
von
Hans-Peter Köhler
"Stirbt er vor 60 enthält die Rente den Wert der Zurechnungszeit, d.h. die Rente wird wie die EM Rente auf 6o hochgerechnet."
Das verstehe ich nicht ganz. Können Sie bitte ein Rechenbeispiel nennen? Danke.
03.05.2009, 13:16
von
Schade
Wenn jemand mit 55 stirbt, wird so getan, als ob er noch 5 Jahre bis 60 weitergearbeitet hätte - diese 5 (geschenkten) Jahre werden in etwa so bewertet, wie es seinen tatsächlichen Beiträgen bis 55 entsprach.
03.05.2009, 13:22
von
Hans-Peter Köhler
Vielen Dank. Jetzt ist alles klar.
04.05.2009, 09:14
Experten-Antwort
Den Beiträgen von "Schade" ist nichts hinzuzufügen.
04.05.2009, 12:49
von
Aha
aber dran denken: bei einem Sterbefall vor dem 63.Lj. gibt es Abschläge für den Hinterbliebenen von bis zu 10,8% ...! (und das wird von der aktuellen Rechtsprechung auch weiter gut geheißen!)
04.05.2009, 13:41
von
Hans-Peter Köhler
Wann gibt es diese Abschläge? Was muss erfüllt bzw. nicht erfüllt sein?
04.05.2009, 15:59
von
Aha
für jeden Monat, den der Versicherte von Erreichen des 63.Lj. stirbt wird die Rente um 0,3% (max. 10,8%) gekürzt - vgl. Berechnung der EM-Rente!
04.05.2009, 16:33
Experten-Antwort
Bei WW-RT vor dem 60. LJ 10,8 Kürzung. Ab 63 keine Kürzung .
04.05.2009, 18:41
von
Hans-Peter Köhler
Verstehe ich das richtig? Bedeutet das ihn Ihrem Beispiel:
"Wenn jemand mit 55 stirbt, wird so getan, als ob er noch 5 Jahre bis 60 weitergearbeitet hätte - diese 5 (geschenkten) Jahre werden in etwa so bewertet, wie es seinen tatsächlichen Beiträgen bis 55 entsprach."
...dass dann nochmals 10,8% von dem berechneten Rentenbetrag abgezogen werden?
04.05.2009, 18:47
Experten-Antwort
JA!
04.05.2009, 18:48
von
Hans-Peter Köhler
Herzlichen Dank an alle Beteiligten. Jetzt ist wirklich alles klar und nachvollziehbar.
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....