Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

witwenrente-dazuverdienst

von intruder5025.08.2009 | 20:22
1266 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

es ist doch schon schlimm genug, das man am existenzminimum leben muss. und dann wird einem auch noch von dem bissel was man bekommnt, auch noch bestraft, wenn man arbeiten möchte. man, was sind wir für eine erbärmliche gesellschaft !

6 Antworten

Schiko.am 25.08.2009 | 20:49
Pauschale Kritik führt hier nicht weiter. Glauben Sie mir es bitte es wird besonders bei Rente und Steuer sehr viel gelogen. Richtig ist aber auch, ist die eigene Rente oder gar das Arbeitseinkommen sehr hoch kommt es im Einzelfall durchaus zur Kürzung der Witwenrente. Es sei natürlich Ihnen überlassen ob Sie Beträge hier nennen wollen, da- mit eine korrekte Stellungnahme zum Thema möglich ist. Mit freundlichen Grüßen.
Stefanam 25.08.2009 | 20:46
Sie erhalten mehr Geld wenn SIe arbeiten als wenn SIe nicht arbeiten, da "nur" 40 Prozent des Einkommens über dem Freibetrag angerechnet wird. Und hat mein ein so hohes Einkommen dass keine Rente mehr gezahlt wird, lebt man nicht am Existenzminimum
-_-am 25.08.2009 | 21:37
Bei einem zusätzlich zur Witwen- oder Witwerrente erzielten Bruttoarbeitsentgelt von 1.196,80 EUR monatlich (West) kommt es zu keiner Einkommensanrechnung. Von diesem Betrag werden 40% pauschal abgezogen. Damit liegen Sie dann exakt bei 718,08 EUR und das ist genau der Freibetrag. Wer daneben noch eine Hinterbliebenenrente erhält, liegt sehr deutlich über dem Entgelt, das mancher Verkäuferin oder manchem Friseur allein zum Leben reichen muss.
.am 26.08.2009 | 10:44
Man sollte vielleicht auch beachten, dass eine Hinterbliebenenrente immer noch eine UnterhaltsERGÄNZUNGSfunktion darstellt und es sich um keine UnterhaltsERSATZfunktion handelt. Man kann nicht immer nur auf den Staat schimpfen ohne sich mit der Situation auseinander zu setzen. Und das gilt für alle Bereiche, nicht nur für die Rente. Was soll der Staat denn Ihrer Meinung nach machen? Jemandem der monatlich 3000 Euro verdient noch eine Witwerrente zahlen? Dann heißt es gleich wieder: Die "Reichen" bekommen immer mehr!! Denen wird nichts abgezogen. Aber damit das eben nicht passiert, gibt es eben gewisse Einkommensgrenzen. Und das darüber liegende Einkommen wird ja auch nicht gesamt, sondern nur zu 40 % angerechnet. Der Staat muss halt mit dem Geld, was er hat, auch haushalten. Sicherlich mag es da auch fragwürdige Gesetze geben. Aber die Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente gehört sicherlich nicht dazu!
intruder50am 28.08.2009 | 18:09
ich beziehe 564 euro netto witwenrente. was würde mir bei einem nettogehalt von 1500 euro abgezogen werden? und was dürfte ich überhaupt dazuverdienen, ohne ds ich einen abzug habe? danke im voraus für ihre antwort. das ist mir schon sehr wichtig zu wissen.
Schiko.-Original.am 29.08.2009 | 08:54
Gehe davon aus, die gemeldeten Zahlen sind für mich gedacht, wäre schön bei solchen Anfragen immer die Bruttobeträge zu nennen. Das Bruttogehalt wurde Ihnen ja schon am 25.8.09 21:37 Uhr mit 1.196,80 Brutto richtig genannt. Nehme deshalb zum ersten Teil Ihrer Frage rein rechnerisch Stellung, einen Vergleich zu niedrigen Einkommen war ja nicht gefragt. steht ja auch gar nicht fest ob Sie ein Nettogehalt von 1500 bekommen - was würde mir- war Ihr Hinweis. Zunächst , es dürfte die Witwenrente Brutto 625 betragen und in Steuer- klasse I der Arbeitsverdienst bei ca. 2335 Brutto sein. Gekürzt um 40% 1.401 Zunächst anrechnungspflichtiges Einkommen, gekürzt um 0.718 anrechnungsfreier Betrag West verbleiben 0.683 anrechnungspflichtig, ebenfalls mit 40% ergibt die Kürzung der um 273 Euro, statt 625 Brutto nur mehr 352 Brutto die Witwen- rente. Habe auf genaue Cent Angabe verzichtet, das war,s. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026