:P
Zitiert von: hub
Zum Antrag auf Witwenrente habe ich Fragen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbevierteljahr lesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Renten_Service lesen.
http://www.rentenservice.com/downloadServlet?target=/mlm.nf/dprs/download/formulare/100302_aenderungsmitteilung_rentner_d.pdf Formular verwenden.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html Postleitzahl eingeben, Anrufen, Termin zur Antragsaufnahme vereinbaren.
In R660 sind alle dort genannten Einkünfte anzugeben, die ab Beginn der Hinterbliebenenrente bezogen werden.
Der Minijob ist vom Arbeitgeber mit R665 zu bescheinigen und wird als Einkommen voll berücksichtigt.
Für Arbeitseinkommen ist R666 zu verwenden.
Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist R681 zu verwenden.
Alle Formulare unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/gesamtuebersicht_formulare/_DRV_Gesamtuebersicht_R.html
Die Versichertenrente wird mit dem Bruttobetrag abzüglich Pauschalabzug 13% als Einkommen berücksichtigt, wenn sie vor dem 01.01.2011 begonnen hat, sonst mit 14% Pauschalabzug.
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Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom Todestag an geleistet, wenn an den Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu leisten ist.
Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__99.html
Es ist nicht sinnvoll, sich mit den Formularen selbst abzumühen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort wird der Antrag am Bildschirm aufgenommen und Sie müssen nur unterschreiben. Sie können relativ sicher sein, dass der Antrag auch vollständig und richtig ist. Erforderliche Beglaubigungen oder Bestätigungen werden dort gleich vorgenommen, die Sie ohnehin nicht selbst erledigen können. Der Antrag wird elektronisch an den Rentenversicherungsträger übermittelt, so dass die Bearbeitungszeit möglichst kurz gehalten wird.
Der Anspruch auf Versichertenrente besteht bis zum Ende des Sterbemonats. Wenn Sie das "Sterbevierteljahr" nicht zeitnah (Frist 1 Monat vom Sterbetag bis Eingang beim Renten Service) beantragen, wird die Versichertenrente nach der Sterbefallmeldung des Standesamts eingestellt und überzahlte Beträge werden vom Konto wieder zurückgebucht.