Also: bei Witwen-/Witwerrenten geht es zuerst um das Datum der Eheschließung - Eheschl. ab 01.01.2002 - grds. neues Recht, d.h. max. 55% große W-Rente mit Kinderkomponente
bzw. max. 24 Monate kleine W-Rente (25%), je nach Lage des Falles - große W-Rente ab 45.+X Lebensjahr, vorher nur bei Kindererziehung oder eigenrer
EM der/des Witwe/Witwers. Erweiterter Einkommensanrechnungskatalog. Neues Recht gilt auch für Ehen vor dem 1.1.2002, wenn KEINER der beiden Ehegatten zu diesem Zeitpunkt älter als 40 war (daher der 02.01.1962).
altes Recht kennt die max. W-Rente mit 60% (ohne Kinderkomponente) ab 45.+X Lj. oder vorher bei Kindererz- oder eig.EM und davor die kleine W-Rente (25%) ohne zeitliche Begrenzung! Das alte Recht hat auch einen kleineren Katalog anrechenbarer Einkommen!
Der Prozentsatz der großen W-Rente und die zeitliche Begrenzung der kleinen W-Rente sind also der entscheidende Unterschied im neuen Recht - auch die erweiterte Einkommensanrechnung wird mittel- bis langfristig zu reduzierten Zahlungen führen!
Große und kleine W-Renten gibt es aber nach beiden Rechtslagen!